Wenn eine gewisse Summe als Pflichtteil eingeklagt ist, und ein Schätzer gerichtlich bestellt wurde, um die Liegenschaft zu schätzen, wird dann der Pflichtteil neu berechnet?
Vielen Dank.
Pflichtteil
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- Registriert: 20.09.2016, 08:24
Sehr geehrter Fragesteller,
Wird eine bestimmte Summe eingeklagt, so kann nur diese zugesprochen werden. Dem Kläger steht es aber frei, nach Einlangen des Gutachtens die Klagssumme auszuweiten wenn das Gutachten besagt, dass sein Pflichtteil größer wäre.
Haben Sie noch Fragen?
MfG,
juristischerratundtat@gmail.com
Wird eine bestimmte Summe eingeklagt, so kann nur diese zugesprochen werden. Dem Kläger steht es aber frei, nach Einlangen des Gutachtens die Klagssumme auszuweiten wenn das Gutachten besagt, dass sein Pflichtteil größer wäre.
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Dann wird der Kläger die Klagssumme wohl einschränken um das Kostenrisiko zu verringern.
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Es wurde eine Summe aus den im Vorfeld erhaltenen Liegenschaften des Kläger und Beklagten erstellt. Aus dieser Summe wurde der Pflichtteil errechnet und anschließend der Wert der erhaltenen Liegenschaften des Klägers abgezogen. Vollzieht man die Rechnung nach, muß der Beklagte auch einen Pflichtteil von den Liegenschaften des Klägers an den Kläger bezahlen.
Warum muß der Beklagte auch einen Pflichtteil von Liegenschaften bezahlen, die nie in seinem Besitz waren?
Etwas verwirrend, aber ich hoffe um Info. Vielen Dank.
Warum muß der Beklagte auch einen Pflichtteil von Liegenschaften bezahlen, die nie in seinem Besitz waren?
Etwas verwirrend, aber ich hoffe um Info. Vielen Dank.
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Weil sich der Pflichtteil nicht anhand der übergebenen Liegenschaften errechnet sondern anhand des potenziellen Erbes.
Es wird alles berücksichtigt was potenziell vererbt werden konnte.
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