Mieterhöhung

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kerstinhammerschmid
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Mieterhöhung

Beitrag von kerstinhammerschmid » 16.01.2017, 17:03

Hallo ich brauche eure Hilfe zum Thema Mieterhöhung.

Mit dem Vermieter wurde vertraglich vereinbart, dass die Miete ab 1.1.2017 um 50,00€ erhöht wird. Da wir aber einen Hund mit in die Wohnung gebracht haben, einigten wir uns, die Mieterhöhung schon ab Oktober 2016 zu zahlen. Alles schön und gut.. aber jetzt will der Vermieter nochmal 50,00€ Mieterhöhung, weil es vertraglich festgehalten ist, dass ab 2017 die Miete steigt.

Zur Verständlichkeit: Sagen wir die Miete beträgt 1000€. Ab 1.1.17 hätten wir 1050€ zahlen müssen, zahlten diese 1050€ aber schon seit OKT 2016. Im Mietvertrag steht, dass wir ab 1.1.17 1050€ Miete zahlen müssen. Jetzt will er nochmal 50,00€ mehr also insgesamt 1100€.

Kann es sein, dass die zusätzlichen 50,00€ eine Art Indexerhöhung sind oder ist das nur eine Laune des Vermieters? :?

Bitte um Hilfe.



juristischerratundtat
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Beitrag von juristischerratundtat » 16.01.2017, 18:08

Sehr geehrter Fragesteller,

Ohne Kenntnis des Mietvertrags ist das nur schwer zu beantworten, Jänner spricht natürlich für eine Indexanpassung öÄ.
Fragen Sie am Besten beim Vermieter nach, der wird Ihnen sagen warum die Erhöhung stattfand.

Dann könnten Sie sich ja nochmals hier melden und wir können probieren Ihnen zu antworten.

MfG
juristischerratundtat@gmail.com

rechtistecht
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Registriert: 01.02.2017, 11:20

Beitrag von rechtistecht » 02.02.2017, 06:04

Das kann natürlich nur eine Laune des Vermieters sein, aber eventuell auch eine Erhöhung des Mietspiegels. Infomiere dich mal über diesen bevor du weiter überlegst

MG
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Beitrag von MG » 03.02.2017, 12:24

rechtistecht hat geschrieben:Das kann natürlich nur eine Laune des Vermieters sein, aber eventuell auch eine Erhöhung des Mietspiegels. Infomiere dich mal über diesen bevor du weiter überlegst
Was ist eine "Erhöhung des Mietspiegels"?

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 03.02.2017, 14:21

Eine Erhöhung des vertraglich vereinbarten Mietzins ist grundsätzlich unzulässig, wenn sich diese auf eine gesetzliche Mietzinsänderung beruft (§ 16a Abs 1 Satz 1 MRG).

Manannan
Beiträge: 1447
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Beitrag von Manannan » 04.02.2017, 19:09

@MG

Sie sollten mehrere Kommentare dieses Users lesen und Sie werden erkennen, dass es sich um bloße Behauptungen, Rechtsvermutungen und Bauchgefühl handelt. Sinnlos, hierauf zu antworten.

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