Guten Tag,
vor etwas mehr als zwei Monaten habe ich in Österreich - habe zuvor in Deutschland gearbeitet - eine neue Stelle angetreten. Soweit war alles gut: Probezeit überstanden, nächste Woche läuft auch die Befristung aus.
Letzte Woche habe ich jedoch erfahren, dass die Firma Ende Februar zwei Drittel der Belegschaft, inklusive mir, betriebsbedingt kündigen wird, weil das Unternehmen in den letzten paar Jahren entweder rote Zahlen oder bestenfalls eine schwarze Null geschrieben hat.
Jetzt stellt sich mir die Frage: Darf man das? Ich kündige für diesen Job nicht nur einen unbefristeten Vertrag, sondern schlage ein anderes, besser bezahltes Angebot aus (reiße also zig Brücken ab) nur um hier zu arbeiten und um dann festzustellen, dass die Firma eigentlich gar kein Geld mehr hat? Und das der Geschäftsführung anscheinend bei der Vertragsunterzeichnung, vier Monate vor der betriebsbedingten Kündigung nicht klar?
Ich würde mal gerne eure Meinung dazu hören.
Danke & viele Grüße
Kündigung nach zwei Monaten
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Sehr geehrter Fragesteller,
Ohne genauere Kenntnis Ihres Arbeitsvertrags kann wohl keine vernünftige Antwort gegeben werden.
Sie schreiben von einer Befristung die abläuft, ihr Arbeitsvertrag war also auf zwei Monate befristet?
Wenn dem so ist, kann gegen das Auslaufen der Frist wohl nicht viel gemacht werden.
Worüber man aber nachdenken kann und auch sollte ist die Verletzung der arbeitsvertraglichen und vorvertraglichen Pflichten des Arbeitgebers die Sie unter Umständen zu Schadenersatz berechtigen.
Das müsste man sich aber im Einzelfall anschauen.
Aber warten Sie mal ab, vielleicht ist das Ganze ja auch nur ein Gerücht. Falls nicht, wäre das Vorgehen recht unprofessionell.
Haben Sie noch Fragen?
MfG,
juristischerratundtat@gmail.com
Ohne genauere Kenntnis Ihres Arbeitsvertrags kann wohl keine vernünftige Antwort gegeben werden.
Sie schreiben von einer Befristung die abläuft, ihr Arbeitsvertrag war also auf zwei Monate befristet?
Wenn dem so ist, kann gegen das Auslaufen der Frist wohl nicht viel gemacht werden.
Worüber man aber nachdenken kann und auch sollte ist die Verletzung der arbeitsvertraglichen und vorvertraglichen Pflichten des Arbeitgebers die Sie unter Umständen zu Schadenersatz berechtigen.
Das müsste man sich aber im Einzelfall anschauen.
Aber warten Sie mal ab, vielleicht ist das Ganze ja auch nur ein Gerücht. Falls nicht, wäre das Vorgehen recht unprofessionell.
Haben Sie noch Fragen?
MfG,
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Sehr geehrter Fragesteller,
Entschuldigen Sie bitte das Missverständnis, ich wusste nicht, dass das bereits feststeht.
Ja, in diesem Fall können Sie probieren die Kündigung anzufechten.
Um sich das anzusehen müsste man sich den Arbeitsvertrag ansehen und mit Ihnen reden. Für die Abklärung Ihrer Ansprüche könnten Sie sich an die Arbeiterkammer wenden oder an einen Anwalt.
Leben Sie in Wien? Dann könnten Sie sich auch mit mir in Verbindung setzen wenn Sie möchten.
Haben Sie noch Fragen?
MfG,
juristischerratundtat@gmail.com
Entschuldigen Sie bitte das Missverständnis, ich wusste nicht, dass das bereits feststeht.
Ja, in diesem Fall können Sie probieren die Kündigung anzufechten.
Um sich das anzusehen müsste man sich den Arbeitsvertrag ansehen und mit Ihnen reden. Für die Abklärung Ihrer Ansprüche könnten Sie sich an die Arbeiterkammer wenden oder an einen Anwalt.
Leben Sie in Wien? Dann könnten Sie sich auch mit mir in Verbindung setzen wenn Sie möchten.
Haben Sie noch Fragen?
MfG,
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