Hallo,
ich habe folgende Frage:
Kann man einen Mietvertrag (zu gleichen Konditionen) verlängern, indem man dies auf dem bestehenden Mietvertrag vermerkt?
Z.B. auf der letzten Seite schreiben, daß der Mietvertrag noch 2 (oder 3) Jahre weitergilt.
Mieter und Vermieter würden das unterschreiben.
Oder muss man einen neuen Mietvertrag aufsetzen?
Muss man eine Verlängerung des Mietvertrages auch besteuern?
Vielen Dank im voraus für die Hilfe!
Silvia
Verlängerung Mietvertrag X
Ja, das ist im Einvernehmen immer möglich. Grundsätzlich entsteht dadurch eine neue Vergebührungspflicht (§ 21 GebG). Ich habe allerdings in der Praxis schon mehrfach die Erfahrung gemacht, dass dies keinen kümmert.
Zu bachten ist, dass bei einer Anwendbarkeit des MRG grundsätzlich mindestens auf 3 Jahre verlängert werden muss bzw. eine solche Verlängerung der Fall ist, auch wenn eine kürzere Zeit vereinbart wurde (§ 29 Abs 1 Z 3 lit b MRG).
MfG
Lexlegis
Zu bachten ist, dass bei einer Anwendbarkeit des MRG grundsätzlich mindestens auf 3 Jahre verlängert werden muss bzw. eine solche Verlängerung der Fall ist, auch wenn eine kürzere Zeit vereinbart wurde (§ 29 Abs 1 Z 3 lit b MRG).
MfG
Lexlegis
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