Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender Fall: Ein Hund wird von einem Tierschutzverein aus einem Haushalt entnommen mit der Behauptung, dass dieser behördlich Beschlagnahmt werde. Für alles weitere wird an einen Amtsveterinär verwiesen.
Der Amtsveterinär sagt widerrum, dass dies keine Beschlagnahmung war sondern eine Übernahme.
Woraus genau bestehen hier die Unterschiede?
Unterschied Übernahme und Beschlagnahmung
-
- Beiträge: 725
- Registriert: 29.02.2016, 20:39
Es gab einen über ein Spital gemeldeten Beißvorfall, jedenfalls war dies der Grund den man der Dame letztendlich nannte. Es wurde bereits ein Wesenstest gemacht den der Hund bestand und die Dame dachte, dass sie das Tier nun wieder bekommen würde.
Deshalb ist nun die Frage, was eine Übernahme bedeutet und wie sie nun vor gehen kann um ihr Tier wieder zu bekommen.
Deshalb ist nun die Frage, was eine Übernahme bedeutet und wie sie nun vor gehen kann um ihr Tier wieder zu bekommen.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 51 Gäste