Verordnungen - sofort am Tag der Veröffentlichung gültig?!

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Christian K.
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Verordnungen - sofort am Tag der Veröffentlichung gültig?!

Beitrag von Christian K. » 10.01.2017, 17:19

Guten Tag!

Ich bin leider ein rechtlicher Laie und habe folgende Frage:

Wenn es in Österreich eine Verordnung gibt, wie z.B. die Stallpflicht für Hühner (seit heute) oder das Zweitheizungsverbot aufgrund zu hoher Feinstaubbelastung, genügt es rechtlich gesehen, das heute (10.01.2017) in den Medien zu publizieren, dass das automatisch am gleichen Tag = heute (10.01.2017) auch von den betroffenen Bürgern umgesetzt werden muss ?!

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass es keinen rechtlichen Informationszeitraum (z.B. 1 Woche) für den Bürger gibt, in welchem sich alle Betroffenen darüber informiert haben müssen?!

Es gibt, soweit ich weiß, bei diversen baulichen Änderungen in einer Gemeinde, ein sogenanntes "Schwarzes Brett", auf welchem, die jeweiligen Änderungspläne 2-3 Wochen ausgehängt sein müssen und erst dann durchgeführt werden dürfen, da jeder Bürger die Möglichkeit haben muss sich in einer angemessenen Zeitspanne darüber informieren zu können und im Fall der Fälle auch rechtlich dagegen vorzugehen zu können.

Bitte um eure Meinung – danke.



Manannan
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Beitrag von Manannan » 10.01.2017, 19:36

Ja! Es handelt sich um eine Schutznorm und diese ist sofort umzusetzen und gilt mit dem Tag der Erlassung (vgl § 2 Abs 2 TSG idgF)

Stellen Sie sich vor, es würde die Cholera ausbrechen und die Verordnung müsste erst nach eine zweiwöchigen Kundmachungsfrist umgesetzt werden. Da würde es dann nicht mehr viele treffen....

Christian K.
Beiträge: 2
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Beitrag von Christian K. » 11.01.2017, 18:50

Manannan hat geschrieben:Ja! Es handelt sich um eine Schutznorm und diese ist sofort umzusetzen und gilt mit dem Tag der Erlassung (vgl § 2 Abs 2 TSG idgF)
Danke für Ihre prompte Rückmeldung!

Würde, das rein rechtlich gesehen bedeuten, dass wenn am 10.01.17 so eine Meldung publiziert wird, dass man am 10.01.17 bei Nichteinhaltung bereits strafbar ist?!

Gibt es da überhaupt keine Frist, in welcher man OHNE Strafe davonkommt und nur ermahnt wird = am Tag des Erlasses der Verordnung sowie 1-2 Tage danach nur ermahnen und darauf hinweisen und ab dem 3 Tage strafen?!

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 11.01.2017, 19:21

http://steiermark.orf.at/news/stories/2819051/

Wie Sie sehen handelt es sich hier zum Teil um besonders drastische Fälle (Stallpflicht wegen Geflügelpest), wo SOFORT einzugreifen ist. Hier Ausnahmen zu machen oder Umsetzungsfristen zu erlassen, könnte fatale Konsequenzen haben.

Manannan
Beiträge: 1447
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Beitrag von Manannan » 11.01.2017, 19:58

Wenn die VO ausdrücklich keinen späteren Termin für ihr Inkrafttreten oder eine Übergangsbestimmung enthält, tritt sie mit dem Tag der Kundmachung in den "Amtlichen Veterinärnachrichten des Bundeskanzleramtes" in Kraft.

Ob eine Strafe verhängt wird oder nur eine Abmahnung erteilt wird, hängt von der Schwere des Verstoßes ab und liegt letztlich im Ermessen der Strafbehörde (BH).

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