Strafbar, mit 16 eine 13 jährige nach Sex zu fragen?
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Strafbar, mit 16 eine 13 jährige nach Sex zu fragen?
Hallo Leute
Sagen wir mal ich habe als 16 Jähriger Junge, ein 13 jähriges Mädchen gefragt ob sie lust auf sex hätte, und sie hätte davor gesagt sie ist 14, hat sie etwas gegen mich in der Hand?
Sagen wir mal ich habe als 16 Jähriger Junge, ein 13 jähriges Mädchen gefragt ob sie lust auf sex hätte, und sie hätte davor gesagt sie ist 14, hat sie etwas gegen mich in der Hand?
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Sehr geehrter Fragesteller,
Nein, Ihr Verhalten war nicht strafbar.
Zwar stellt das Strafgesetzbuch Sex mit Unmündigen unter Strafe, nach Ihrer Schilderung kam es aber nie dazu.
Auch der Versuch einer Straftat ist grundsätzlich strafbar, die Frage, ob sie Lust auf Sex habe, wird aber kein Versuch sein.
Haben Sie noch Fragen?
MfG
juristischerratundtat@gmail.com
Nein, Ihr Verhalten war nicht strafbar.
Zwar stellt das Strafgesetzbuch Sex mit Unmündigen unter Strafe, nach Ihrer Schilderung kam es aber nie dazu.
Auch der Versuch einer Straftat ist grundsätzlich strafbar, die Frage, ob sie Lust auf Sex habe, wird aber kein Versuch sein.
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Vielen Dank
In Deutschland gibt es hier den Absatz 6: https://dejure.org/gesetze/StGB/176.html
Gibt es in Öterreich etwas änliches?
In Deutschland gibt es hier den Absatz 6: https://dejure.org/gesetze/StGB/176.html
Gibt es in Öterreich etwas änliches?
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Die Strafbarkeit des Versuch ist in § 15 StGB allgemein geregelt, es gibt nicht für jeden Straftatbestand dann extra die Anmerkung, dass auch der Versuch strafbar ist.
Das österreichische Äquivalent zu § 176 dStGB finden Sie in § 207 StGB und den darauffolgenden Paragrafen.
Haben Sie noch Fragen?
MfG
juristischerratundtat@gmail.com
Das österreichische Äquivalent zu § 176 dStGB finden Sie in § 207 StGB und den darauffolgenden Paragrafen.
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Wenn eine Minderjährige Person von sich selber Pornografische Bilder macht fällt sie dann unter § 207a ?
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument. ... angsrecht=
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument. ... angsrecht=
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Nein!
Nur wenn sie diese von sich für SICH herstellt oder für einen anderen zu dessen EIGENEN Gebrauch. Bitte genau lesen! Eigener Gebrauch ist nicht Verbreitung!
Gemeint ist damit, dass die 16 Jährige Freundin für ihren Freund (nicht für die Öffentlichkeit) so etwas anfertigt zb. Bei Verbreitungsabsicht ist § 207a Abs 2 Satz 1 StGB zu beachten.
Nur wenn sie diese von sich für SICH herstellt oder für einen anderen zu dessen EIGENEN Gebrauch. Bitte genau lesen! Eigener Gebrauch ist nicht Verbreitung!
Gemeint ist damit, dass die 16 Jährige Freundin für ihren Freund (nicht für die Öffentlichkeit) so etwas anfertigt zb. Bei Verbreitungsabsicht ist § 207a Abs 2 Satz 1 StGB zu beachten.
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Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument. ... angsrecht=(5) Nach Abs. 1 und Abs. 3 ist nicht zu bestrafen, wer
1a.
eine pornographische Darstellung einer mündigen minderjährigen Person von sich selbst herstellt, besitzt, oder einem anderen zu dessen eigenen Gebrauch anbietet, verschafft, überlässt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
Was bedeutet dann "oder einem anderen zu dessen eigenen Gebrauch anbietet, verschafft, überlässt, vorführt oder sonst zugänglich macht" ?
Das liest sich für mich heraus als würde die Minderjährige Person nicht strafbar machen wenn sie selber ihre eigenen Fotos an 3te weitergibt?
Die 3te Person macht sich dann aber Strafbar wenn sie diese dinge besitzt?
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