Vertag mit Kampfsportverein

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Mark2
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Vertag mit Kampfsportverein

Beitrag von Mark2 » 04.01.2017, 12:08

Sehr geehrte Damen und Herren,


in Folge möchte ich kurz meinen Fall beschreiben:
Als Mitglied eines Kampfsportarten Vereins habe ich im Jahr 2016 den Betrag für 2015 überbezahlt. Der Verein wollte mir den Rest des Geldes nicht überweisen, und haben es als Gutschrift für das Jahr 2016 behalten, obwohl im Vertrag nicht steht, dass Sie das machen dürfen. Auf der Weise war ich gezwungen, nicht nur das Mitglied des Vereins im Jahr 2016 zu bleiben, sondern auch den Restbetrag für das Jahr 2016 zu bezahlen. Der Restbetrag wurde im Bar im Dezember 2016 im Verein bezahlt, obwohl der Verein behauptet, dass der Betrag für das Jahr 2016 noch offen ist.
Die Mitgliedschaft wurde am 1. Dezember 2016 gekündigt, leider ein paar Tage vor der 6 Wochenfrist, die im Vertrag steht. Obwohl (nach der Aussage des Vereins) die Beträge für das Jahr 2016 offen sind, und obwohl die Mitgliedschaft gekündigt worden ist, hat der Verein meine Mitgliedschaft für das ganze Jahr 2017 verlängert. Ich habe auch gemeldet, dass ich im Jahr 2016 nur einmal im Training war, und dass ich seit 2016 eine Zahnspange trage. Wegen der Zahnspange kann ich keine Kampfsportarten weiter treiben. Der Verein zeigt kein Verständnis und möchte, dass man nicht nur den angeblich offenen Betrag für das Jahr 2016 zahlt, sondern auch für das ganze Jahr 2017. Der Verein lehnt die Kompromisslösung ab, die ich vorgeschlagen habe (30 Euro wegen ein paar Tage Verzug vom Mitgliedschafstkündigung) Sie drohen mit Gericht, Anwälten und Inkasso-Büros. (Im schlimmsten Fall geht es um den Betrag von 360 Euro.)

Ich keine leider keine Gesätze, und es ist mir nicht bekannt, wer recht hat.
Meiner Meinung nach geht es um mehrere Erpressungsversuche. Gibt es Gesätze, die mich als Konsument schützen?
Oder ist der beste Rat alles zu zahlen, was der Verein möchte?

ist vielleicht der Versicherung mit Rechtsschutz, die beste Antwort? Falls ja, welchen Schutz mit welchen maximalen Versicherungsbetrag soll ich kaufen?
Was kann im schlimmsten Fall passieren? Gerichtsverfahren oder Inkassoverfahren?
Wenn mich ein Inkasso-Büro kontaktiert, wie hoch die Beträge sind, die sie anhand ca. 360 Euro verrechnen? Geht es um die doppelte, dreifache oder mehrfache Summe?
^
Der 3-seitige Vertrag befindet sich hier (der Name des Vereins ist rot markiert):
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Bitte um Rückmeldung und verlässlichen Rat.

Vielen Dank & schöne Feiertage!


Mit freundlichen Grüßen



juristischerratundtat
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Beitrag von juristischerratundtat » 04.01.2017, 13:38

Sehr geehrter Fragesteller,

Wann haben Sie bekannt gegeben, dass Sie eine Zahnspange tragen?
Haben Sie zu diesem Zeitpunkt auch mitgeteilt, dass Sie kündigen wollen?

Der Vertrag ist sehr schlecht formuliert, etwa sind zwei völlig verschiedene Rechtsfolgen für den Fall vorgesehen, dass die Austrittserklärung nicht rechtzeitig erfolgt.
Die Klausel ist möglicherweise ungültig, das wäre allerdings in einem Gerichtsverfahren zu klären.

Wäre der Jahresbeitrag EUR 360?

Für eine Rechtsschutzversicherung ist es jetzt zu spät, diese Versicherungen decken nur Fälle die nach Abschluss der Versicherung entstehen.

Das Inkassobüro darf nie die doppelte oder dreifache Summe verlangen, für die erste Mahnung dürfen sie vielleicht 30 Euro verrechnen, mehr nicht.
Die Eintreibung via Inkasso oder Gericht ist dem Verein natürlich möglich, das könnte passieren.


Ich würde an Ihrer Stelle letztmalig probieren eine kulante Lösung mit dem Verein zu finden, falls das nicht klappen sollte, melden Sie sich wieder.

Haben Sie noch Fragen?

MfG
juristischerratundtat@gmail.com

Mark2
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Beitrag von Mark2 » 04.01.2017, 17:03

Sehr geehrter Herr Jodlbauer,

ich habe am 1. Januar 2017 angegeben, dass ich eine Zahnspange trage.
Am 1. Dezember 2016 habe ich angegeben, dass ich kündigen möchte.
(Im Jahr 2016 war ich nur einmal im Training.)

Der Jahresbetrag ist 240 Euro.
Der Verein behauptet, dass 120 Euro für den Jahresbetrag 2016 offen sind.
Das ist nicht richtig, weil ich den Restbetrag 120 Euro leder im Bar im Dezember 2015 für den Jahresbetrag 2016 gezahlt habe. Leider habe ich die Rechnung vom Dezember 2015 nicht behalten, weil ich naiv geglaubt habe, dass der Betrag ins System eingetragen worden ist.
An dieser Stelle sehe ich auch folgende Unklarheiten: obwohl Verein behauptet, dass der gesamte Betrag für das Jahr 2016 nicht bezahlt worden ist, und obwohl ich die Mitgliedschaft am 1. Dezember 2016 gekündigt habe, wie kann der Verein trotzdem die Mitgliedschaft für das ganze Jahr 2017 verlängern? Ich bin kein Jurist, aber gesunder Menschenverstand sagt mir, dass das keinen Sinn hat. Auf dieser Weise erlaubt sich der Verein die Mitgliedschaft unendlich selbst zu verlängern.

Ich habe meine Adresse sogar im Jahr 2015 gewechselt. Das war ein zusätzlicher Grund warum ich nicht mehr trainieren konnte, und warum ich nur einmal im Jahr 2016 (im Februar) im Training war. Das heißt, dass im Vertrag meine alte Adresse genannte worden ist. Im schlimmsten Fall, wie kann mich ein Inkassobüro kontaktieren bzw. finden? Per E-Mail?
Aus Ihrer Erfahrung wie hoch wäre ungefähr den Betrag zu zahlen, wenn es zu Inkassoverfahren kommt?
Aus Ihrer Erfahrung wie enden die Fälle am meisten? Mit Inkasso-, mit Gerichts- oder anderen Verfahren?

Ich weiß nicht mehr an wen ich mich wenden soll. Ich habe keine Rechtsschütz, und auf jeden Fall möchte ich vermeiden, zusätzliche Kosten und Tausende Euro zu zahlen.

Ich habe mit dem Verein ein Dialog gesucht, und auch eine Kompromisslösung angeboten. Mehrmals habe ich versucht zu erklären, dass der volle Betrag für das Jahr 2016 bezahlt worden ist, dass ich nur einmal im Jahr 2016 im Training war, dass ich wegen meiner Zahnspange weiter nicht trainieren kann. Leider hat der Verein alle meine Versuche bezüglich einer Kompromisslösung abgelehnt.

Was wäre in meinem Fall das beste zu tun?

Danke nochmals für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Max

Manannan
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Beitrag von Manannan » 04.01.2017, 19:43

Wenn Sie am 01.01.2017 angegeben haben, dass Sie eine Zahnspange getragen haben, dann reicht das alleine nicht. Entscheidend sind mE zwei Dinge:

1) Haben Sie die Zahnspange schon bei Vertragsabschluss getragen und
2) stellt dies alleine einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar?

Letzterer ist mE dann nicht gegeben, wenn Sie die Zahnspange während des Trainings auch herausnehmen können. Auch ist das Tragen einer Zahnspange keine "Krankheit".

Der von Ihnen übermittelte Auszug aus dem Vertrag verweist auf die Vereinsstatuten und die müssen nach dem Vereinsgesetz auch die Beendigung der Mitgliedschaft regeln (§ 3 Abs 2 Z 5 VerG).

Fakt ist, dass sie die vertraglichen Kündigungsfristen nicht eingehalten haben und der Verein im Recht zu sein scheint.

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 05.01.2017, 00:06

Der Vertrag ist ein Mischvertrag und hat sowohl werkvertragliche als auch mietvertragliche Elemente.

Der Kontrahent, der die Trainingshalle und die zur Verfügung gestellten Gegenstände gegen Entgelt gebrauchen darf, ist als Mieter dieser Sachen anzusehen.

Fraglich ist die Erfolgsschuld. Wenn der Kampfsport in Sektionen gegliedert ist und der Trainer pro Sektion den Auszubildenden eine gewisse Endleistung (Erfolg) schuldet, diese anzuwenden die Schüler auch im Stande sein müssen um weiterzukommen, dann wäre eher von wiederholten Werkleistungen auszugehen. Die werkvertraglichen Elemente überwiegen und in diesem Fall würden gemäß § 1 Abs 5 KSchG die Kündigungsbestimmungen des § 15 Abs 1 KSchG Anwendung finden. Diese sind aber im Gegensatz zu den Bestimmungen des Vertrages für den Verbraucher nicht günstiger, daher wird aus der 2 Monatsfrist des § 15 Abs 1 KSchG die vertraglich kundgemachte 6 Wochen Frist (ius dispositivum zu Gunsten des Verbrauchers nach § 2 Abs 2 KSchG). (9 Ob 69/11d)

Es ist fraglich, dass der Kontrahent, wenn er die 6 Wochen Frist nicht einhält, nur noch ein halbes Jahr die Leistung aus dem Vertrag in Anspruch zu nehmen im Stande ist, da der nächste Austrittstermin laut Vertrag dann im nächsten halben Jahr zur Geltung kommt, er aber den vollen Betrag für das ganze Jahr zu entrichten hätte, da sich laut Vertrag die Mitgliedschaft bei Verzug um ein ganzes Jahr verlängert. Dies könnte gröblich benachteiligend sein (§ 879 Abs 3 ABGB).

Die vertragliche Bestimmung spricht davon, dass der Austritt bei Verzug in Bezug auf die 6 Wochen dann erst zum nächsten Austrittstermin (nach 6 Monaten) erfolgt, aber die Mitgliedschaft sich gleichzeitig um 1 Jahr verlängert und der Betrag hierfür zu entrichten ist. Die Bestimmung könnte gemäß § 6 Abs 3 KSchG aufgrund ihrer teilweisen Widersprüchlichkeit und Unklarheit ungültig sein.

Da hier gesamt betrachtet ein Dauerschuldverhältnis, das sich immer wieder erneuert und auf unbestimmte Zeit eingegangen wurde, vorliegt, haben Sie grundsätzlich das unabdingbare Recht den Vertrag aus wichtigen Gründen, über eine außerordentliche Kündigung, vorzeitig zu lösen (5Ob4/14w, 1Ob176/98h).

Wichtige Gründe sind insbesondere Umstände, die der zu kündigen beabsichtigende Teil beim Abschluss des Vertrages noch nicht kannte und die aber einen weiteren Genuss der Leistung aus dem Vertrag nicht oder zumindest nicht ohne erheblichen Nachteil für ihn zulassen. Gründe, mit denen schon beim Eingehen des Dauerschuldverhältnisses gerechnet werden musste oder Veränderungen, die von den Vertragspartnern offensichtlich in Kauf genommen wurden, rechtfertigen die vorzeitige Beendigung nicht. Je eher solche Umstände im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar waren, desto größere Bedeutung ist der Stabilität der Vertragsbindung zuzubilligen und desto höhere Anforderungen sind an die Gewichtigkeit des behaupteten wichtigen Grundes zu stellen.

Ein Umzug und eine Zahnspange, die eine Inanspruchnahme der Leistung aus dem Vertrag nicht weiter zulassen bzw. erschweren, könnten solche wichtigen Gründe sein.

Im Großen und Ganzen sehe ich das ebenfalls so, dass Sie die Kündigungsfrist (die vertraglich im Gegensatz zu § 15 Abs 1 KSchG zu Ihren Gunsten ausfällt) nicht eingehalten haben und daher Ihre Kündigung erst zum nächsten Termin wirksam wird (§ 15 Abs 4 KSchG). Zu monieren ist allerdings die Bestimmung wonach sich aufgrund der Verabsäumung einer fristgerechten Kündigung der Vertrag um 1 ganzes weiteres Jahr verlängert, wo doch bereits am 30.06.2017 der Austritt zu Stande kommen müsste. Diese Bestimmung ist unklar und widersprüchlich abgefasst und daher eventuell ungültig.

MfG
lexlegis

juristischerratundtat
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Beitrag von juristischerratundtat » 05.01.2017, 10:30

Sehr geehrter Fragesteller,

Kollege lexlegis hat das Ganze schön ausgeführt, ich sehe 3 Möglichkeiten für Sie:

1. Sie einigen sich mit dem Verein.
Das scheint nach Ihrer Schilderung schwer möglich zu sein, vielleicht haben Sie aber noch Erfolg. Sie können ja jedenfalls auf die Widersprüchlickeit der vertraglichen Bestimmung berufen und darauf bestehen, dass sie im Halbjahr austreten. Auch der Hinweis auf die von Ihnen aus Kulanz gezahlten Mitgliedsbeiträge könnte hier helfen.

2. Sie bezahlen einfach.
Das ist bestimmt unbefriedigend, ich würde es auch ungerecht finden. Es ist aber sicher die schnellste und einfachste Möglichkeit das aus der Welt zu schaffen.

3. Sie beauftragen einen Anwalt der das für Sie regelt.
Sie können jedenfalls geltend machen, dass Sie den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, der Zeitpunkt der Kündigung ist dann aber strittig. Womöglich ist diese Kündigung bereits erfolgt, im schlimmsten Fall wird sie erst gemacht.
Gewinnen Sie den Prozess, ist das natürlich die günstigste Möglichkeit, verlieren Sie den Prozess, kann es natürlich teuer werden.

Diese Lösung führt aber vielleicht am ehesten zu einer befriedigenden Lösung. Das müssten Sie sich überlegen was Sie machen wollen.

Weil Sie gefragt haben wie so etwas endet: Das kommt darauf an was Sie machen. Zahlen Sie nicht, wird ein Inkassobüro/Anwalt mit der Eintreibung beauftragt werden, diese treiben dann die Forderung ein.


Haben Sie noch Fragen?

MfG
juristischerratundtat@gmail.com

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 05.01.2017, 12:50

Der Austritt wird nun, da die Kündigung nicht fristgerecht eingereicht wurde, am 30.06.2017 erfolgen.

Ein kündigender Vertragsteil muss während dem Lauf der Kündigungsfrist die vereinbarte Leistung aus dem Vertrag weiterhin erbringen. So muss der Mieter zum Beispiel, der nach § 29 Abs 2 MRG das Mietverhältnis kündigen möchte, weitere 3 Monate den Mietzins an den Vermieter entrichten. Dies beruht auf Gegenseitigkeit. Der Vermieter muss während dieser Zeit dem Mieter das Mietobjekt weiterhin zur Verfügung stellen.

Zu beachten ist, dass Vereine üblicherweise immer den vollen Beitrag für ein Kalenderjahr einfordern.

Tritt ein Mitglied einem Verein im Oktober bei, so muss es oftmals den vollen Mitgliedsbeitrag für das ganze restliche Jahr entrichten und ab Jänner im nächsten Jahr erneut einzahlen um in den Genuss der vertraglichen Leistungen zu kommen.

Oft liegt es in der Macht des Mitgliedes ob und wann wieder eingezahlt wird, also ob der Vertrag auch im nächsten Kalenderjahr zu einem bestimmten Zeitpunkt fortgesetzt werden soll (siehe Statuten des österreichischen Alpenvereins). Geschieht der Beitritt und die daraus entstehende Zahlungspflicht über einen Vertrag, der sich ständig stillschweigend verlängert bzw. der auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde, könnte dies für den Verbraucher in der Form gröblich benachteiligend und somit ungültig sein.

Fair wäre es zu errechnen, was der Betrag für ein halbes Jahr, also bis zum nächsten Austrittstermin (da Sie den vorigen aus eigenem Verschulden verabsäumt haben) pro Monat ausmachen würde und diesen dann zu bezahlen. Das Einfordern des Betrages für ein ganzes weiteres Jahr, obwohl der Verbraucher nach der Kündigung hier nur noch die Leistung aus einem halben Jahr in Anspruch nehmen darf, könnte unzulässig sein, da grundsätzlich nur für die Dauer der Kündigungsfrist die Leistung vom Verbraucher zu erbringen ist.

MfG
lexlegis

Mark2
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Beitrag von Mark2 » 05.01.2017, 13:48

Sehr geehrte Damen und Herren,

danke für die ausführlichen Antworten.

Da ich kein Jurist bin, finde ich es schwer, die beste von allen vorgeschlagen Lösungen zu finden. Was würden Sie in meinem Fall machen?
Habe ich nach dem Vertrag die Recht am 30.6.2017 zu kündigen?Falls ja, wie kann man den Punkt mit dem Verein am besten ansprechen? Welche Verweise kann ich als "Leverage" einwenden?

Wenn ich mich entscheide, den Betrag zu zahlen, ist mir sehr wichtig, dass der Vertrag für immer gekündigt ist.
Können Sie mir bitte erklären, was ich genau machen muss.
Bitte nehmen Sie in Rücksicht, dass ich den Restbetrag für 2016 gezahlt habe, und der Verein hat es ins System nicht eingetragen.
Ich möchte auf jeden Fall vermeiden, dass der Verein mich nach der Einzahlung irgendwann in Zukunft kontaktiert. Wie soll ich vorgehen, und was genau gemacht werden muss?

Bitte um Rückmeldung.

Vielen Dank!

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 05.01.2017, 14:28

Stellen Sie SCHRIFTLICH klar, ob der Austritt nun am 30.06.2017 erfolgen wird und wenn nein, warum? Sie haben am 01.12.2016 gekündigt also mindestens 6 Wochen vor dem 30.06.2017. Daher sollte der Austritt zu diesem Tag endgültig erfolgen. Dass sich die Mitgliedschaft aufgrund der überschrittenen Frist in Bezug auf den 31.12.2016 jetzt wieder um ein Jahr verlängert wäre widersprüchlich.

juristischerratundtat
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Beitrag von juristischerratundtat » 05.01.2017, 15:23

Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung, dass Sie aus dem Verein ausgetreten sind bzw Ihre Mitgliedschaft am 30.06 endet und dass keine Ansprüche des Vereins mehr bestehen.

Leverage haben Sie keinen, Sie können damit drohen einen Anwalt einzuschalten, eine leere Drohung ist meist aber nicht sehr beeindruckend. Generell wird sich der Verein wohl davon nicht allzu sehr beeindrucken lassen.
Sie können auch jedenfalls darauf hinweisen, dass Sie trotz der vertraglichen Regelung immer das Recht haben aus wichtigem Grund zu kündigen und der wichtige Grund bei ihnen Zahnspange und Wohnortswechsel ist. Damit könnten Sie Erfolg haben.

Haben Sie noch Fragen?

MfG
juristischerratundtat@gmail.com

Mark2
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Beitrag von Mark2 » 06.01.2017, 16:03

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich finde es unglaublich wie man auf einer Seite kompromisslose und unangenehme Personen findet (Verein), und gleichzeitig auf der anderen Seite hilfsbereiche und höfliche Personen wie Sie. Ein großes Dankeschön!

Ich habe mein Argument auf folgender Weise formuliert. Ist der Argument stark genug oder soll ich etwas hinzufügen? (Wie Sie schon richtig gemerkt haben - die deutsche Sprache ist nicht meine Muttersprache. Es ist mir bewusst, dass in meiner Korrespondenz manchmal die "Feinfühligkeit" fehlt, die besonders in juristischen Themen wichtig ist):

"

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem ich den Vertrag detailliert analysiert und mit meinem Anwalt konsultiert habe, haben wir mehrere Irrgarten von Ihrer Seite im Vertrag gefunden, die ich in Folge ansprechen möchte.

Im Vertrag (Seite Nr. 3, Absatz 5) steht:
"Ich nehme zur Kenntnis, dass ich aus dem VEREIN XY jeweils nur zum 30.6. und 31.12. eines jeden Kalenderjahres austreten kann, wobei der Austritt dem Vorstand mindestens 6 Wochen vorher schriftlich (via eingeschriebenem Brief, Telefax und/oder E-Mail) mitgeteilt werden muss."

Nach dem Vertrag habe ich Recht jederzeit zu kündigen. Ich habe am 1. Dezember 2016 via E-Mail gekündigt, also mindestens 6 Wochen vor dem 30.06.2017. Daher sollte der Austritt zu diesem Tag endgültig erfolgen. Dass sich die Mitgliedschaft aufgrund der überschrittenen Frist in Bezug auf den 31.12.2016 jetzt wieder um ein Jahr verlängert, wäre widersprüchlich.

In der E-Mail Korrespondenz vom Freitag, 3. July, 2015, mit Frau XYZ steht folgendes:
"Wir haben am 29.06.2015 €240,- für den Jahresbeitrag 2015 erhalten - Danke! Der Jahresbeitrag wird immer am 01.01 jedes Jahres fällig! Somit ist die nächste Vorschreibung am 01.01.2016 von €120,- fällig für den Jahresbeitrag 2016! Da werden dir die €120,- vom Jahr 2015 Gutgeschrieben!"

Der Restbetrag (120,- Euro) für das Jahr 2016 wurde im Verein im Dezember 2015 bezahlt. Im Gegenteil sollte ich zwei schriftliche Mahnungen bekommen haben und aus dem Verein ausgeschlossen werden, weil nach dem Vertrag die Zahlung länger als drei Monate im Rückstand ist. Darüber hinaus habe ich keine schriftliche Mahnungen von Ihrer Seite erhalten, was auf einen zusätzlichen Widerspruch verwiest.

In beiden Fällen wäre der maximale offene Restbetrag 120,- Euro.

Ich wiederhole, dass ich nach dem Vertrag die Recht habe jederzeit zu kündigen. (Außerdem möchte ich zusätzlich auch jedenfalls hinweisen, dass ich trotz der vertraglichen Regelung immer das Recht habe, aus wichtigem Grund zu kündigen, und der wichtige Grund in meinem Fall wäre die Zahnspange.)
Nachdem ich am 1.12.2016 gekündigt habe, habe ich keine eindeutige Angabe von Ihrer Seite bezüglich sämtlichen Beträgen bekommen, auf den Sie behaupten Recht zu haben.
Da Sie die Einzahlung der Beträge offensichtlich nicht pflegen, und zusätzlich Probleme mit Ihrem Verrechnungssystem BSW Software haben (verweis auf Ihr E-Mail vom Montag, 2. Januar, 2017), möchte ich von Ihnen eine schriftliche und elektronische Bestätigung haben, in der folgendes steht:
- Das Datum an dem ich ausgetreten habe (Verweis auf mein E-Mail vom 1.12.2016)
- Die sämtlichen Beträge auf die Sie behaupten Recht zu haben.
- Klar definiert, dass keine Ansprüche des Vereins mehr bestehen, wenn die Beträge bezahlt sind.

Ich werde die geschickten Unterlagen mit meinem Anwalt besprechen, und mich nachher mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen
"

Bitte um Ihre Meinung und Ihren Rat.

Vielen Dank!

Mark2
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Beitrag von Mark2 » 06.01.2017, 17:08

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Bezug auf mein letzter Beitrag möchte ich nachfragen, wie man das Argument vom maximalen Restbetrag von 120,- Euro verstärken kann.

In einem Teil des Vertrages steht:
"Ich nehme zur Kenntnis, dass ich aus dem VEREIN XY jeweils nur zum 30.6. und 31.12. eines jeden Kalenderjahres austreten kann, wobei der Austritt dem Vorstand mindestens 6 Wochen vorher schriftlich (via eingeschriebenem Brief, Telefax und/oder E-Mail) mitgeteilt werden muss, wiedrigenfalls der Austritt erst zum nächsten Austrittstermin wirksam wird bzw sich die Mitgliedschaft samt Verpflichtung zur Entrichtung des Mitgliedschaftsbeitrages um ein weiteres Jahr verlängert"

Ich sehe schon, dass der Verein den Absatz so argumentieren wird, dass man den vollen Jahresbetrag (240,- Euro) zahlen muss. Kann man das Argument anhand des gesamten Vertrages schwächen?
Ich möchte auf jeden Fall den schlechtesten Fall vermeiden (Zahlung von 360,- Euro, die der Verein wahrscheinlich verlangen wird). Können Sie mir bitte in Formulierung meines Argumentes vom letzten Beitrag helfen, um das Argument vom Verein (360,- Euro) entweder zu schwächen oder in Widerspruch zu bringen oder wiederlegen?

Bitte um Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 08.01.2017, 15:07

Sehr geehrter Fragesteller!

Ich hoffe, Sie können die Sache bald zu einem Abschluss bringen.

Halten Sie uns über den Werdegang dieser Sache auf dem Laufenden.




Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem ich den Vertrag detailliert analysiert und mit meinem Anwalt besprochen habe, wurde unter anderem folgender Punkt im Vertrag gefunden, der Unstimmigkeiten aufweist.

Im Vertrag (Seite Nr. 3, Absatz 5) steht:
"Ich nehme zur Kenntnis, dass ich aus dem VEREIN jeweils nur zum 30.6. und 31.12. eines jeden Kalenderjahres austreten kann, wobei der Austritt dem Vorstand mindestens 6 Wochen vorher schriftlich (via eingeschriebenem Brief, Telefax und/oder E-Mail) mitgeteilt werden muss."

Dazu ist folgendes anzumerken:

Ich habe am 1. Dezember 2016 das Vertragsverhältnis bei Ihnen via E-Mail gekündigt, also mindestens 6 Wochen vor dem 30.06.2017. Daher sollte der Austritt zu diesem Tag endgültig erfolgen. Dass sich die Mitgliedschaft aufgrund der überschrittenen Frist in Bezug auf den 31.12.2016 jetzt wieder um ein Jahr verlängert, wäre widersprüchlich. Dass mit dieser Verlängerung auch der Betrag für ein ganzes weiteres Jahr fällig wird, ist ebenfalls nicht nachvollziehbar, da ich nach einem Austritt, also nach etwa weiteren 6 Monaten, nicht mehr in den Genuss aus der vertraglichen Leistung für das restliche Jahr kommen kann.

Ich möchte diese Sache jetzt zum Abschluss bringen und ersuche Sie daher um eine schriftliche und elektronische Bestätigung, in der folgendes steht:

- Das Datum an dem der Austritt erfolgt (nämlich der 30.06.2017; Verweis auf mein E-Mail vom 1.12.2016)
- Eine transparente und detaillierte Auflistung sämtlicher Beträge, auf die Sie laut Ihren Behauptungen zu Recht bestehen.
- Eine Bestätigung, dass keine Ansprüche des Vereins mehr bestehen, wenn diese Beträge bezahlt sind.

Ich werde die geschickten Unterlagen mit meinem Anwalt besprechen, und mich nachher mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Manannan
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Beitrag von Manannan » 08.01.2017, 19:24

"Die vertragliche Bestimmung spricht davon, dass der Austritt bei Verzug in Bezug auf die 6 Wochen dann erst zum nächsten Austrittstermin (nach 6 Monaten) erfolgt, aber die Mitgliedschaft sich gleichzeitig um 1 Jahr verlängert und der Betrag hierfür zu entrichten ist. "

Alleine diese Klausel ist für das Mitglied gröblich benachteiligend. Das hätte ich im Schreiben noch angeführt und dafür das mit dem Anwalt weggelassen.

Meiner Einschätzung nach wird das Antwortschreiben des Vereines wird kurz und knapp ausfallen und darin auf die Vertragsbestimmungen verwiesen werden. Auch die Drohung mit dem Anwalt wird den Verein kaum zu keiner vom Vertrag abweichenden Lösung veranlassen, denn auch der Verein hat Anwälte! Die fahren ihre Linie und lassen es drauf ankommen zumal sie auch über das höhere Streitkapital verfügen dürften.

Aber trotzdem viel Glück!

Mark2
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Beitrag von Mark2 » 11.01.2017, 13:34

Sehr geehrte Damen und Herren,

danke für die Rückmeldung.

Der Verein hat sich bei mir gemeldet und geschrieben, dass ich 120,- Euro einzahlen soll.
Da ich diese Sache zum Abschluss bringen möchte, bin ich bereit, den Betrag zu zahlen.

Ich möchte noch ein E-Mail an Verein schicken und um Bestätigung anfordern, dass 120 Euro alle offenen Beträge sind und, dass keine Ansprüche vom Verein mehr bestehen, wenn der Betrag bezahlt ist. Soll ich noch etwas erwähnen?

Ich möchte wissen, ob die Aussage vom Verein per E-Mail ausreichend ist. Soll ich auf einer schriftlichen Bestätigung bestehen?

Was würden Sie mir raten? Wie soll ich vorgehen?

Bitte um Rückmeldung.

Velen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Mark

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