Strafbar, mit 16 eine 13 jährige nach Sex zu fragen?

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a684dd572b1887661782981659331eed_177
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Strafbar, mit 16 eine 13 jährige nach Sex zu fragen?

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_177 » 04.01.2017, 00:37

Hallo Leute
Sagen wir mal ich habe als 16 Jähriger Junge, ein 13 jähriges Mädchen gefragt ob sie lust auf sex hätte, und sie hätte davor gesagt sie ist 14, hat sie etwas gegen mich in der Hand?



juristischerratundtat
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Beitrag von juristischerratundtat » 04.01.2017, 08:10

Sehr geehrter Fragesteller,

Nein, Ihr Verhalten war nicht strafbar.
Zwar stellt das Strafgesetzbuch Sex mit Unmündigen unter Strafe, nach Ihrer Schilderung kam es aber nie dazu.
Auch der Versuch einer Straftat ist grundsätzlich strafbar, die Frage, ob sie Lust auf Sex habe, wird aber kein Versuch sein.

Haben Sie noch Fragen?

MfG
juristischerratundtat@gmail.com

a684dd572b1887661782981659331eed_177
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Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_177 » 04.01.2017, 09:13

Vielen Dank

In Deutschland gibt es hier den Absatz 6: https://dejure.org/gesetze/StGB/176.html

Gibt es in Öterreich etwas änliches?

juristischerratundtat
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Beitrag von juristischerratundtat » 04.01.2017, 09:57

Die Strafbarkeit des Versuch ist in § 15 StGB allgemein geregelt, es gibt nicht für jeden Straftatbestand dann extra die Anmerkung, dass auch der Versuch strafbar ist.

Das österreichische Äquivalent zu § 176 dStGB finden Sie in § 207 StGB und den darauffolgenden Paragrafen.

Haben Sie noch Fragen?

MfG
juristischerratundtat@gmail.com

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 04.01.2017, 12:03

Schließe mich der Meinung des Kollegen an. Zur Info für den Fragesteller: Auch der Versuch oder die Unternehmung wären hier straflos (Strafausschließungsgrund nach Par 206 Abs 4 StGB)

Das_Pseudonym
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Beitrag von Das_Pseudonym » 05.01.2017, 16:14

Stellt sich nicht auch die frage nach der geisten Reife?

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 05.01.2017, 16:17

Nur im Falle des § 207b Abs 1 StGB, der aber bei einer Erfüllung der §§ 206 oder 207 StGB materiell subsidiär ist.

Entscheidend ist somit die Alterstoleranzklausel des § 206 Abs 4 StGB.

Siehe auch Thread "Schutzalter"

MfG
lexlegis

Das_Pseudonym
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Beitrag von Das_Pseudonym » 05.01.2017, 16:25

Wenn eine Minderjährige Person von sich selber Pornografische Bilder macht fällt sie dann unter § 207a ?

https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument. ... angsrecht=

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 05.01.2017, 16:27

Beachten Sie den Strafausschließungsgrund des § 207a Abs 5 Z 1a StGB

Das_Pseudonym
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Beitrag von Das_Pseudonym » 05.01.2017, 16:37

:shock: Das bedeutet eine 14 - 18 Jährige Person darf von sich selber Pornografische Aufnahmen machen und diese verbreiten?
5-1a

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 05.01.2017, 16:42

Nein!

Nur wenn sie diese von sich für SICH herstellt oder für einen anderen zu dessen EIGENEN Gebrauch. Bitte genau lesen! Eigener Gebrauch ist nicht Verbreitung!

Gemeint ist damit, dass die 16 Jährige Freundin für ihren Freund (nicht für die Öffentlichkeit) so etwas anfertigt zb. Bei Verbreitungsabsicht ist § 207a Abs 2 Satz 1 StGB zu beachten.

Das_Pseudonym
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Beitrag von Das_Pseudonym » 05.01.2017, 16:47

(5) Nach Abs. 1 und Abs. 3 ist nicht zu bestrafen, wer
1a.
eine pornographische Darstellung einer mündigen minderjährigen Person von sich selbst herstellt, besitzt, oder einem anderen zu dessen eigenen Gebrauch anbietet, verschafft, überlässt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument. ... angsrecht=

Was bedeutet dann "oder einem anderen zu dessen eigenen Gebrauch anbietet, verschafft, überlässt, vorführt oder sonst zugänglich macht" ?
Das liest sich für mich heraus als würde die Minderjährige Person nicht strafbar machen wenn sie selber ihre eigenen Fotos an 3te weitergibt?
Die 3te Person macht sich dann aber Strafbar wenn sie diese dinge besitzt?

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 05.01.2017, 16:56

Die Dritte Person ist vom Strafausschließungsgrund nach § 207a Abs 5 Z 1 StGB umfasst.

Eigener Gebrauch bedeutet, dass die Person diese nur für sich erhält und NICHT verbreitet.

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