Hallo!
Da ich im Netz diesbezüglich nur die Konkurrenzklausel gefunden habe und mir die in diesem Fall nicht wirklich weiterhilft, versuche ich es mal hier.
Ich arbeite neben dem Studium geringfügig als Security bei einer Agentur.
In meinem Vertrag steht, dass es mir untersagt ist, bis zu sechs Monaten privat bei einem Auftraggeber der Agentur anzufangen (Strafzahlung 3 Nettomonatsrechnungen und während dem aufrechten Dienstverhältnis eine fristlose Kündigung).
Nun betreut die besagte Agentur eine GmbH, welche zwei Lokalitäten besitzt, wobei jedoch nur ein Objekt von unserer Agentur betreut wird. Es wurde mir vom GmbH-Chef das Angebot gemacht, dass ich privat für ihn im nicht betreuten Objekt arbeiten könne, bei besserer Bezahlung und weniger Gesamtstundenaufwand im Monat. (Es laufen aber beide Objekte über die GmbH)
Frage: ist diese Vereinbarung in meinem Arbeitsvertrag rechtens oder gibt es da Bedingungen wie bei obig genannter Konkurrenzklausel?
MfG
Vereinbarung Weiterbeschäftigung nach Austritt
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- Beiträge: 92
- Registriert: 20.09.2016, 08:24
Sehr geehrter Fragesteller,
Vor einer gefühlten Ewigkeit durfte ich auf für ein Sicherheitsunternehmen für heiße EUR 7,11 die Stunde herumstehen, die Zeiten werden besser, glauben Sie mir
Die Konkurrenzklausel ist in Ihrem Fall nicht gültig und kann bedenkenlos gebrochen werden.
Gemäß § 36 AngG sind Konkurrenzklauseln nur wirksam wenn Sie im letzten Monat über EUR 2.400 verdienen.
Da Sie im Moment wohl nicht mehr als die EUR 415 verdienen, ist das kein Thema und Sie können ruhig in das bessere Arbeitsverhältnis wechseln.
Sollten Sie wieder Erwarten doch Probleme bekommen, melden Sie sich einfach und das wird sich regeln lassen.
Haben Sie noch andere Fragen?
Ansonsten alles Gute im neuen Job!
MfG
Vor einer gefühlten Ewigkeit durfte ich auf für ein Sicherheitsunternehmen für heiße EUR 7,11 die Stunde herumstehen, die Zeiten werden besser, glauben Sie mir
Die Konkurrenzklausel ist in Ihrem Fall nicht gültig und kann bedenkenlos gebrochen werden.
Gemäß § 36 AngG sind Konkurrenzklauseln nur wirksam wenn Sie im letzten Monat über EUR 2.400 verdienen.
Da Sie im Moment wohl nicht mehr als die EUR 415 verdienen, ist das kein Thema und Sie können ruhig in das bessere Arbeitsverhältnis wechseln.
Sollten Sie wieder Erwarten doch Probleme bekommen, melden Sie sich einfach und das wird sich regeln lassen.
Haben Sie noch andere Fragen?
Ansonsten alles Gute im neuen Job!
MfG
Vielen Dank für die rasche Antwort!
Also lag ich mit meiner anfänglichen Vermutung doch im Recht. War mir nicht sicher, ob das bei dieser Formulierung unter der Konkurenzklausel läuft.
Ich werde dies meinem derzeitigen Chef mitteilen und das Endergebnis hier bekannt geben.
Frohes Weihnachtsfest und ruhige Feiertage
Also lag ich mit meiner anfänglichen Vermutung doch im Recht. War mir nicht sicher, ob das bei dieser Formulierung unter der Konkurenzklausel läuft.
Ich werde dies meinem derzeitigen Chef mitteilen und das Endergebnis hier bekannt geben.
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