Gemeinsamer Hausbau - Grundbuch - Besitzverhältnisse
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Gemeinsamer Hausbau - Grundbuch - Besitzverhältnisse
Wie
Zuletzt geändert von Max Leiter am 05.03.2018, 19:47, insgesamt 1-mal geändert.
Wenn Sie auf einem Grundstück ein Haus bauen, dann sind diese beiden Sachen (Haus und Grundstück) von da an miteinander verbunden und als eine gemeinsame Sache anzusehen.
Sollte also jeweils ein Teil zu 50% im Grundbuch stehen, dann bezieht sich das darin kundgemachte Eigentumsrecht für beide Teile auf die im Grundbuch vermerkte Liegenschaft (Grundstück + Haus).
Zu sagen: Dir gehört der Grund zu 50% und mir gehört aber das Haus zu 100%, ist demnach nicht mehr möglich, da durch die Verbindung der beiden Teile (Grundstück und Haus) eine Gesamtsache geschaffen wird und eine Trennung ohne Untergang einer der beiden Sachen nicht möglich ist.
Sollte also jeweils ein Teil zu 50% im Grundbuch stehen, dann bezieht sich das darin kundgemachte Eigentumsrecht für beide Teile auf die im Grundbuch vermerkte Liegenschaft (Grundstück + Haus).
Zu sagen: Dir gehört der Grund zu 50% und mir gehört aber das Haus zu 100%, ist demnach nicht mehr möglich, da durch die Verbindung der beiden Teile (Grundstück und Haus) eine Gesamtsache geschaffen wird und eine Trennung ohne Untergang einer der beiden Sachen nicht möglich ist.
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