Scheidung, Auszahlung, Grundbesitz

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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a684dd572b1887661782981659331eed_26
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Scheidung, Auszahlung, Grundbesitz

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_26 » 06.12.2016, 14:21

Hallo,

Ich möchte mich über folgenden Sachverhalt erkundigen: Ein Ehepaar, 35 Jahre verheiratet mit Grundbesitz + Einfamilienhaus (nur die Frau steht im Grundbuch, das Grundstück wurde vor Eheschließung als Erbe überlassen das Haus wurde innerhalb der Ehe errichtet). Würde dieses Haus auf das einzige, volljährige Kind überschrieben werden, könnte dies im Falle einer Scheidung noch herangezogen werden? (Zugewinnausgleich, Wertsteigerung etc)
Die Frau ist derzeit noch voll berufstätig und geht in einem Jahr in die Alterspension. Der Mann musste aus gesundheitlichen Gründen vor 15 Jahren in die Berufsunfähigkeitspension (Sie 59 Jahre alt, er 64) und die Tochter (34), studiert und befindet sich in der medizinischen Reha (vorher 5 Jahre befristete Pension).



juristischerratundtat
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Beitrag von juristischerratundtat » 06.12.2016, 16:34

Sehr geehrter Fragesteller,

Ohne genauere Kenntnisse der Umstände des vorliegenden Falles kann keine rechtsgültige Auskunft erteilt werden. Sollten Sie selbst betroffen sein, würde ich Ihnen raten den Anwalt Ihres Vertrauens aufzusuchen und mit diesem eine Strategie zu besprechen.

Allgemein gilt aber:

Bei einer einvernehmlichen Scheidung bestimmen die Ehegatten selbst was, wie aufgeteilt wird.
Nur bei strittigen Scheidungen (also Verschuldensscheidungen) gibt es ein gerichtliches Aufteilungsverfahren.

Die Ehewohnung wird aufgeteilt. Das heißt, dass das Haus, wenn Sie darin gewohnt haben, grundsätzlich aufgeteilt wird, auch wenn das Grundstück geerbt wurde (sofern ein Wohnbedarf daran besteht). Ist noch ein Kredit offen?

Erfolgt die Schenkung einvernehmlich an das Kind, wird es nicht der Aufteilung unterliegen. Wichtig ist aber, dass die Schenkung von beiden Teilen gewollt wird, das muss natürlich auch entsprechend dokumentiert werden.

Es klingt aber so, also sollte eine einvernehmliche Lösung möglich sein, sind beide Parteien gewillt, das Haus aus der Aufteilung auszunehmen, fehlt es ja nicht mehr weit bis zur einvernehmlichen Scheidung.

Haben Sie noch Fragen?

MfG

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