Rigips-Wand im Schlafzimmer

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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Zeroxar
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Rigips-Wand im Schlafzimmer

Beitrag von Zeroxar » 22.11.2016, 17:56

Guten Tag,

ich bin nun seit ca 3 Wochen in einer neuen Wohung.
(sind neu sanierte Wohnungen, stand zuvor komplett leer (keine Wohnungen) meines Wissens nach)

Nun habe ich folgendes Problem, ich habe einen sehr leichten Schlaf und schlafe bei Lärm unglaublich schwer ein und werde schnell genervt (vorallem wenn man ihn vermeiden könnte).
Die "Rückwand" des Schlafzimmers, welche die Nachbarwohnung von meiner trennt besteht aus Rigips. Die Wohnung daneben hat die Küche an dieser Stelle.

Wenn am Abend bei denen nun der Geschirrspüler angeschalten wird, muss ich Gezwungenermaßen mein Fernseher lauter machen weil ich alles hören, auch wenn sie die Wasserleitung aufdrehen ist das sehr gut hörbar.
Dazu kommt noch das meine Nachbarn anscheinend trampeln, ich höre jeden Schritt von Ihnen, aber von den anderen angrenzenden Nachbarn höre ich rein garnichts.

Ich arbeite von zuhause aus.
Anscheinend werden auch noch weitere Arbeiten am angrenzenden Haus vorgenommen. Ich habe somit Tagüber den Baulärm (der noch lange dauern wird, was ich gehört habe) und Abends/Nachts den "Lärm" der Nachbarn. Die sind meistens bis 00:00 auf und am "trampeln" und um 6 Uhr kommen die ersten Baufahrzeuge, und da bin ich da mit 6 Stunden gesegnet. Wenn ich mal länger schlafe, ist das auch nur weil ich so erschöpft bin wegen den Schlaf- und Ruhemangel.

Kann man da irgendwas gesetzlich machen?
Ich meine in Richtung Mietminderung oder sonst was.
Ich will (und könnte) meinen Nachbarn nichts fürs trampeln verklagen:lol:
Da versuche ich zuerst ein Gespräch ob Sie Hausschuhe anziehen oder versuchen nicht mehr zu trampeln.

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen, die mir sagen was ich machen kann oder auch nicht.

Vielen Dank für Ihre Zeit.



lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 23.11.2016, 08:53

Eine Mietzinsminderung nach § 1096 Abs 1 Satz 2 ABGB bei ständigen Baulärmemissionen vom Nachbargrundstück, ist grundsätzlich möglich.

25% Mietzinsminderung sind bei Lärmbelästigungen in der Regel die Obergrenze (LGZ Graz 30. 11. 2001, 3 R 265/01i, MietSlg 53.144).

(https://www.arbeiterkammer.at/beratung/ ... ieren.html)

Auch das ständige Einschalten des Geschirrspülers oder der Waschmaschine spätnachts, muss nicht immer geduldet werden. Dabei kommt es in erster Linie darauf an, in wie weit es dem Nachbarn zumutbar ist, das Einschalten zu einer anderen Zeit vorzunehmen um so nächtliche Immissionen zu vermeiden.

1. Reden Sie höflich mit dem Nachbarn und bitten Sie ihn Waschmaschine und Geschirrspüler grundsätzlich vor der nächtlichen Ruhezeit (22 Uhr) einzuschalten.

2. Reden Sie mit dem Vermieter und weisen Sie ihn darauf hin, dass Ihnen bei ständiger Lärmimmission vom Nachbargrundstück aus dem Gesetz ein Recht auf Mietzinsminderung zusteht und weitere Zahlungen des Mietzinses unter Vorbehalt dieses Rechtes erfolgen.

3. Kommt der Nachbar nicht zur Einsicht, bleibt nur noch die Drohung mit einer Unterlassungsklage nach § 364 Abs 2 ABGB. Beeindruckt ihn auch dies nicht, bleibt Ihnen nur noch der Gang zum Gericht.

4. Für die Sache mit dem Vermieter und der Mietzinsminderung gilt Ähnliches.

MfG
lexlegis
Zuletzt geändert von lexlegis am 23.11.2016, 09:21, insgesamt 1-mal geändert.

crito
Beiträge: 2
Registriert: 10.10.2016, 14:03

Aus technischer Sicht:

Beitrag von crito » 23.11.2016, 08:53

Vorweg: Ich bin kein Jurist aber ich habe viele Jahre Erfahrung in der Planung und Bauaufsicht

Es gibt aus technischer Sicht gewisse Mindestanforderungen an die
Schalldämmung.
Eine gute Zusammenfassung habe ich unter folgendem Link gefunden.
http://www.energiebewusst.at/fileadmin/ ... terung.pdf

Wenn die Wohnungen kürzlich umgebaut/renoviert/gebaut wurden liegt es vermutlich noch innerhalb der Gewährleistungsfrist der Baufirma.

Ich würde mich mit der Hausverwaltung in Verbindung setzen und sagen, dass vermutlich ein Baumangel vorliegt.

Wenn Sie den Baumangel abstreiten würde ich durch die Hausverwaltung eine Messung von einem Ingenieurbüro durchführen lassen
http://www.ingenieurbueros.at/verband/d ... ngsangebot

lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 23.11.2016, 09:05

Sollte (wie der Fachmann hier im Forum ausführt) die Schalldämmung des Zimmers wirklich nicht den vorgeschriebenen Mindestanforderungen entsprechen, können Sie als Mieter ebenso Gewährleistung geltend machen.

Nach der Rechtsprechung steht dem Mieter auch gegenüber dem Vermieter das Recht auf Gewährleistung (sofern es nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde -§ 929 ABGB) zu. Beim Mietvertrag (§§ 1090, 1091 ABGB), wird dem Mieter eine (unverbrauchbare) Sache (bzw. der Gebrauch derselben) gegen Entgelt überlassen (§ 922 Abs 1 Satz 1 ABGB)

Auch hier gelten die Gewährleistungsrechtsbehelfe des § 932 ABGB.

Zunächst kann der Mieter nur die Verbesserung bzw. Behebung des Baumangels verlangen. Während der Sanierungszeit steht dem Mieter ebenfalls das Recht auf Mietzinsminderung (bzw. Mietzinsbefreiung) zu (§ 1096 Abs 1 Satz 2 ABGB).

Im sekundären Rechtsbehelf (wenn die Sanierung des Mangels nicht möglich oder mit einem unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist) kann der Mieter dann eine Mietpreisminderung verlangen.

MfG
lexlegis

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