Diverse Firmen uns selbst Behörden verlangen die Zusendung von Ausweiskopien bei der Erteilung einer Selbstauskunft nach DSG 2000. Dies soll dem Zweck der Identitätsfeststellung dienen.
Aus zwei Gründen halte ich diese Vorgehensweise für bedenklich bzw. illegal.
1) Durch das Übersenden einer Ausweiskopie ist die Identität einer Person nicht feststellbar, da dies nur bedeutet, dass man Zugang zu den Ausweispapieren einer Person hat. Beispielsweise hat fast jede Person mit Mitbewohnern Zugang zu deren Ausweisdaten.
2) Durch das Anfertigen von Kopien wird der Kreis, die Zugang zu den Ausweisdaten erweitert und damit die Gefahr eines Missbrauchs durch Unbefugte erhöht.
Meinen Recherchen zufolge gibt es in D eine Gerichtsentscheidung, die ein implizites Kopierverbot von Ausweisen nach sich zieht. Weiß jemand wie die Rechtslage diesbezüglich in Ö aussieht?
Kopierverbot von Ausweisen?
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warum verbieten
als Nichtjurist bin ich gegen ein derartiges Verbot. ich möchte die Möglilchkeit haben, jedem den ich will, meinen Personalauweis zu kopieren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gesetzt geben soll, das verbietet , dass jemand, dem ich erlaube meinen Auswis zu kopieren. Auch in Deutschland kann doch so ein Gesetzt nicht sein. Meine Tochter kann meinen Personalausweis, meinen Führerrschein, meine Geburtsurkunde usw. kopieren sooft sie will. Einem Gesetzt , welches das verbietet würde mich auf die Barrikaden bringen. Allerdings, wem ich es nicht gestatte, der kann von mir kein Dokument kopieren!
Es gibt in Österreich definitiv kein Verbot des Fotokopierens von Ausweisen.
mW war in D das Kopierverbot, insbes. für den Personalausweis angedacht, wurde aber auch nicht umgesetzt.
edit: Verboten ist es natürlich dann, wenn man eine (so gute) Kopie anfertigt und diese dann als Original verwenden möchte. "Urkundenfälschung"
mW war in D das Kopierverbot, insbes. für den Personalausweis angedacht, wurde aber auch nicht umgesetzt.
edit: Verboten ist es natürlich dann, wenn man eine (so gute) Kopie anfertigt und diese dann als Original verwenden möchte. "Urkundenfälschung"
Tipp für die Praxis
Ich schreibe auf jede Kopie eines Dokuments den Vermerk "KOPIE" mit Datum und Empfänger schräg mitten durch das Dokument (über den Text).
Und statt einer Ausweiskopie verschicke ich immer ein digital signiertes PDF (www.handysignatur.at) mit einem kurzen Begleittext.
Und statt einer Ausweiskopie verschicke ich immer ein digital signiertes PDF (www.handysignatur.at) mit einem kurzen Begleittext.
Lieber Fragesteller!
Ich schließe mich der Meinung der Kollegen an und halte ein Kopierverbot von Ausweisen ebenso für nicht notwendig.
Bedenken Sie bitte, dass Gesetze Sie als Bürger in Ihrer Freiheit immer einschränken und vor dem Erlass gut durchdacht sein sollten. So wäre ein pauschales Kopierverbot von Ausweisen eine weitere Einschränkung in der Handlungsfreiheit, wenn ich als Besitzer des für mich gedachten Dokuments, keine Kopien zur Sicherheit machen darf.
Interessant wäre eher Unbefugten das Kopieren oder die Verwendung fremder kopierter Ausweise zu verbieten. Natürlich kann man mit solchen Kopien von Ausweisen auch Schindluder betreiben, allerdings ist für die Erledigung wirklich sensibler behördlicher Angelegenheiten ohnedies nahezu immer ein Original des Dokuments (Lichtbildausweis) vorzulegen, weshalb ein Dritter im Besitz von Kopien echter Urkunden grundsätzlich nicht viel anrichten kann.
Strafrechtlich sind diese sensiblen Fälle abgesichert (§§ 223, 231 StGB) und das genügt meiner Meinung nach auch.
Für den Fall, dass ein Dritter mit Kopien fremder Dokumente, gegen den Besitzer der originalen Dokumente, rechtsschädigende Handlungen tätigt, gibt es den § 108 Abs 1 StGB.
Ich schließe mich der Meinung der Kollegen an und halte ein Kopierverbot von Ausweisen ebenso für nicht notwendig.
Bedenken Sie bitte, dass Gesetze Sie als Bürger in Ihrer Freiheit immer einschränken und vor dem Erlass gut durchdacht sein sollten. So wäre ein pauschales Kopierverbot von Ausweisen eine weitere Einschränkung in der Handlungsfreiheit, wenn ich als Besitzer des für mich gedachten Dokuments, keine Kopien zur Sicherheit machen darf.
Interessant wäre eher Unbefugten das Kopieren oder die Verwendung fremder kopierter Ausweise zu verbieten. Natürlich kann man mit solchen Kopien von Ausweisen auch Schindluder betreiben, allerdings ist für die Erledigung wirklich sensibler behördlicher Angelegenheiten ohnedies nahezu immer ein Original des Dokuments (Lichtbildausweis) vorzulegen, weshalb ein Dritter im Besitz von Kopien echter Urkunden grundsätzlich nicht viel anrichten kann.
Strafrechtlich sind diese sensiblen Fälle abgesichert (§§ 223, 231 StGB) und das genügt meiner Meinung nach auch.
Für den Fall, dass ein Dritter mit Kopien fremder Dokumente, gegen den Besitzer der originalen Dokumente, rechtsschädigende Handlungen tätigt, gibt es den § 108 Abs 1 StGB.
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