Vermietung Liegenschaften Verlassenschaft

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Fabio Huber
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Vermietung Liegenschaften Verlassenschaft

Beitrag von Fabio Huber » 10.11.2016, 13:27

Hallo und folgende Frage, in der mir vielleicht jemand weiterhelfen könnte:

Zwei Erben sind vorhanden und die Verlassenschaft befindet sich in der Endphase. Beide Erben erben gemeinsam eine Eigentumswohnung, doch es gibt kein Einigung, wer sie übernehmen will oder wie es damit weitergehen sollte.
Nun strebt der eine Erbe die Vermietung der Wohnung an und hat zum Gericht über den Notar verlauten lassen, dass er selber als Verlassenschaftskurator einzusezten ist, damit er die Sache machen kann.

Frage: Ist es noch möglich, dass das Gericht für diese Zeit einen Verlassenschaftskurator einsetzt? Kann ein Erbe überhaupt ein Verlassenschaftskurator werden oder muss das jemand Fremder sein?

Herzlichen Dank für die Hilfe!



MG
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Beitrag von MG » 11.11.2016, 12:40

Ich glaube nicht, dass das Gericht diesem Antrag stattgeben wird. Es gibt keinen Grund, warum man nicht Sie beide als Erben der Wohnung gemeinsam einantworten könnte (Eigentümerpartnerschaft).

Dabei können Sie nur gemeinsam über die Wohnung verfügen. Wenn das absolut nicht klappt, dann bliebe der Verkauf und die Teilung des Erlöses.

Dass aber das Gericht nun dem einen Erben - de fakto - die Möglichkeit gibt, das Objekt nach eigenem Gutdünken zu vermieten, auch wenn der zweite Erbe damit nicht einverstanden ist, halte ich für sehr unwahrscheinlich.

Vielleicht können Sie das Forum bei Gelegenheit vom weiteren Verlauf informieren.

mfG
RA Michael Gruner

schanzenpeter
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Beitrag von schanzenpeter » 11.11.2016, 15:52

Kann es sein, dass die Gegenseite damit rechnet, dass der Miteigentümer verabsäumt, einen entsprechenden Einwand zu geltend zu machen?

Manannan
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Beitrag von Manannan » 12.11.2016, 14:42

Dann würde er ja Verwalter (auch) der eigenen Sache. Kann mir nicht vorstellen, dass das Gericht diesem Antrag zustimmen wird. Eine Zustimmung wäre mE nur dann denkbar, wenn beim anderen Erben ein Grund für eine Besachwalterung vorliegt.
Ausgang ist sicher interessant!

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