Vertrag für eine Vollmacht

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schohnklohd
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Vertrag für eine Vollmacht

Beitrag von schohnklohd » 10.11.2016, 20:12

Hi Leute

Bin Neu hier und hätte gleich mal eine Frage.

Habe einen Rechtsvertreter damit beauftragt mich, in einem "Schadensersatz Fall",
Zu vertreten. Am Ende des Gesprächs bekam ich einen "Vertrag für eine Vollmacht" Zum unterschreiben. Da mir der Text aber spanisch vorkam, habe ich mich entschieden Diesen vorerst nicht zu unterschreiben und mich zuerst zu informieren was das genau bedeutet.

Vertrag:

Überschrift: VOLLMACHT

Text:

allgemeine, uneingeschränkte Vollmacht, auch Prozessvollmacht und in Strafsachen Verteidiger- und Vertretervollmacht, erteile(n) und ihn (sie) ermächtige(n), mich (uns) und meine (unsere) Erben in allen vorfallenden Rechts- sowie sonstigen Angelegenheiten sowohl vor Gerichten und anderen Behörden als auch außerbehördlich zu vertreten, Zustellungen von Klagen und was immer für anderen behördlichen Schriftstücken, insbesondere Bescheiden, und Löschungserklärungen abzugeben, Grundbuchsgesuche, auch solche um Anmerkung der Rangordnung, zu unterfertigen und einzubringen, Anmeldungen im Firmenbuch und in allen sonstigen öffentlichen Registern durchzuführen, Krankengeschichten und ärztliche Äußerungen, insbesondere über den Gesundheitszustand, den Heilungsverlauf und die Behandlungen oder Abschriften dazu einzuholen, Geld- und Geldeswert in Empfang zu nehmen, bewegliche und unbewegliche Sachen und Rechte unentgeltlich zu veräußern und zu übernehmen, Darlehensgeschäfte abzuschließen, Bürgerschaftserklärungen abzugeben, bei Verlassenschaftsabhandlungen für mich (uns)die bedingte oder unbedingte Erbantrittserklärung abzugeben, Erbschaften und Vermächtnisse anzunehmen oder auszuschlagen, die Vermögenserklärung abzugeben, Gesellschaftsverträge zu errichten und sich auf schiedsrichterliche Entscheidungen zu vergleichen und Schiedsrichter zu wählen.

Der Machthaber ist berechtigt, im Verhinderungsfall die Vollmacht auf einen anderen Bevollmächtigten nach seiner eigenen Wahl im gleichen oder eingeschränkten Umfang zu übertragen oder Untervollmacht zu erteilen und überhaupt alles vorzukehren, was er in meinem (unseren) Angelegenheiten nach seiner Einsicht nötig und nützlich erachten wird.

Zugleich verpflichte(n) ich mich (wir uns zur ungeteilten Hand), Honorar und Barauslagen des Bevollmächtigten zu berichtigen, wobei dieser zu Zwischenabrechnungen in angemessenen Abständen, mindestens einmal jährlich, und zur Anforderung von Akontozahlungen berechtigt ist.
Für die Honorarabrechnug sind die (jeweils gültigen) Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages maßgebend.
Als Gerichtsstand wird das für Linz sachlich zuständige Gericht vereinbart.

Unterschrift:

Ich substituiere mit gleichen
Rechten und Pflichten

Herrn..........................

Ende

Ich weiß echt nicht ob das so normal ist.
Wenn ich als totaler Rechtslaie das richtig verstehe.
Kommt es mir so vor als hätte er damit eine Vollmacht über mein ganzes Leben???
Oder verstehe ich da was falsch.

Bitte um Hilfe

Lg,
schohnklohd



MG
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Beitrag von MG » 11.11.2016, 12:31

Das ist der typische Text der Vordrucke für die Anwaltsvollmacht.

Es stimmt schon, dass Ihr Vertreter so ziemlich alles machen KANN, was so anfallen könnte. Man muss aber unterscheiden, dass er nur das machen DARF, was von Ihrem Auftrag umfasst ist.

mfG
RA Michael Gruner

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