Eigentumswohnung - Sanierungsonderzahlung

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
miniwaxbuster
Beiträge: 16
Registriert: 26.01.2010, 19:07

Eigentumswohnung - Sanierungsonderzahlung

Beitrag von miniwaxbuster » 27.10.2016, 19:38

Guten Abend!

Ich habe einen Frage zum Wohneigentum. Wir (meine Partnerin und ich) wohnen in einem Mehrfamilienhaus aus den 80ziger Jahren. Ausgehend von einer Fenstersanierung wurde nun durch Eigentümerbeschluss eine Vollsanierung in Höhe von 1,2 Mio Euro durchgeführt werden.

Nun sind die Rücklagen der letzten Jahre nicht so, wie man sich das vorstellt und es muss eine Sonderzahlung erfolgen und eine Kreditaufnahme bei einer Bank. Zur Zeit läuft immer noch die Ausschreibung und wir wissen alle immer noch nicht, was genau eingebaut wird, wie das Haus danach aussieht. Die Kostenaufstellung basiert zur Zeit nur auf Kostenvoranschlägen. Ein Teil der Eigentümer hat schon diese Sonderzahlung überwiesen und einige nicht. Das Bauvorhaben soll erst im kommenden Jahr starten.

Nun zu meiner Frage. Wir sind mehrfach ohne Datum zur Zahlung unserer Sonderzahlung aufgefordert worden. Niemals wurde ein Datum vermerkt. Heute bekamen wir ein Schreiben, mit dem Hinweis, dass die Sonderzahlung innerhalb der kommenden 4 Tage zu zahlen ist.

Ist das rechtens bzw. darf der Verwalter bevor überhaupt alle Punkte der Sanierung vergeben und abgestimmt sind diese Zahlung einfordern?

Was passiert, wenn ich mich weiterhin gegen die Sonderzahlung weigere und erst im kommenden Jahr diese Summe überweise.

Vielen Dank für die Hilfe.

Carsten



MG
Beiträge: 1495
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Beitrag von MG » 28.10.2016, 17:20

Wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, dann kann Sie die Eigentümergemeinschaft klagen und diese Klage auch bei Ihren Anteilen im Grundbuch anmerken. Ich gehe davon aus, dass diese Sonderzahlung in die Reparaturrücklage Teil des Sanierungsbeschlusses war, die Zahlungsverpflichtung also schon damit festgelegt wurde!

miniwaxbuster
Beiträge: 16
Registriert: 26.01.2010, 19:07

Beitrag von miniwaxbuster » 29.10.2016, 15:44

Ich will meiner Zahlungsverpflichtung ja nachkommen, aber erst dann, wenn ich als Eigentümer weiss, was genau seitens der Firmen geliefert wird.

Muss diese Zahlungsverpflichtung mit einem Datum den Eigentümern mitgeteilt werden oder ist die mit Beschlussfassung sofort zu erfüllen?

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 49 Gäste