Guten Morgen,
wir haben vor zwei Jahren eine kleine Genossenschaftswohung gekauft. Da wir inzwischen ein Kind bekommen haben und auch eine größere Familie planen benötigen wir eine größere Wohnung. Diese können wir auch von einer Genossenschaft bekommen, es wurde uns aber mitgeteilt, das wir unsere jetztige Wohnung aufgeben müssen.
Wir würden aber die jetztige Wohung aus verschiedenen Gründen gerne behalten und in eine größere Mietwohnung (Genossenschaft) umziehen. Gibt es dafür rechtliche Lösungen, die uns beides erlauben würden?
Vielen Dank im Voraus und LG
Nini
Genossenschaftswohnung trotz Eigentum
Sie sollten sich vor Augen halten, dass die Allgemeinheit Ihre Wohnung mit üppigen Förderungen sponsert. Das geschieht, um leistbares Wohnen zu ermöglichen und nicht, um Ihnen beim Erwerb mehrerer billiger Wohnungen zu helfen.
Ungeförderte Wohnungen können Sie kaufen, so viele Sie möchten, aber eine geförderte Wohnung soll zur Befriedigung Ihres persönlichen Wohnbedarfs dienen und dazu reicht eine, daher haben Sie die Aufgabe der bisherigen Wohnung nachzuweisen.
mfG RA Michael Gruner
Ungeförderte Wohnungen können Sie kaufen, so viele Sie möchten, aber eine geförderte Wohnung soll zur Befriedigung Ihres persönlichen Wohnbedarfs dienen und dazu reicht eine, daher haben Sie die Aufgabe der bisherigen Wohnung nachzuweisen.
mfG RA Michael Gruner
Sie sollten lieber an Ihrem Auftreten arbeiten als potentielle Mandanten über das geförderte Wohnsystem zu belehren, über das Sie offenbar auch nicht ausreichend informiert sind. Ob die derzeitige Eigentumswohnung mal gefördert war oder nicht, spielt nämlich keine Rolle.
Ich hoffe nur, dass Sie so eine "Lösung" nicht auch Ihren Mandanten präsentieren würden.
Ich hoffe nur, dass Sie so eine "Lösung" nicht auch Ihren Mandanten präsentieren würden.
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