Geld zurück bei Trennung (keine Ehe)

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Michaela2
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Geld zurück bei Trennung (keine Ehe)

Beitrag von Michaela2 » 24.10.2016, 19:36

Sg. Team,
der Freund meiner Tochter ist aufgrund der Trennung aus dem Haus meiner Tochter ausgezogen.
Während ihrer Partnerschaft (2 Jahre) hat er manches, was am Haus gemacht wurde (Trocknung des Kellers z.B.) bezahlt obwohl meine Tochter immer gesagt hat, er soll das Baumaterial bei Lieferung nicht zahlen, sie würde das dann mit Erlagschein bezahlen.
Auch eine Reise in die USA hat er ihr geschenkt (er war dort Austauschstudent und wollte unbedingt, dass meine Tochter zu Weihnachten hinkommt, sie konnte es sich aber nicht leisten).
Auch einige Möbel wurden wurden von ihm bezahlt.
Fürs Wohnen selber hat er nie etwas bezahlt (keine Miete, keine Betriebskosten wie Öl, Strom usw.).
Die Lebensmittelkosten wurden durch zwei geteilt.
Bei seinem Auszug wollte er nichts mitnehmen (ausser seinen persönlichen Sachen) obwohl ihm z.B. die gesamt Wohnzimmer- uns Esszimmereinrichtung angeboten wurde (war erst ein Jahr alt).
Nun möchte er das Geld für alle bezahlten Rechnungen zurückhaben (er hat sich jede einzelne Schraube in eine Excel Liste eingetragen). Auch die Kosten der Reise in die USA und das Geld für die gemeinsam gekauften Möbel.
Dabei hat er immer von sich aus bezahlt und wurde von meiner Tochter immer wieder darauf hingewiesen, dass ers lassen soll, sie kaufe sich z.B. Möbel erst, wenn sie sie selber bezahlen kann.
Wie sieht es hier rechtlich aus?
Vielen Dank,
Michaela



juristischerratundtat
Beiträge: 92
Registriert: 20.09.2016, 08:24

Beitrag von juristischerratundtat » 26.10.2016, 14:35

Sehr geehrter Fragesteller,

Ein Lebensgefährte kann eine Schenkung nur dann zurückfordern, wenn die Beschenkte eine strafbare Handlung gesetzt hat. Des Weiteren kann eine Schenkung wegen Irrtums (etwa über die Motive der Schenkung oder die zukünftige Entwicklung innerhalb einer Lebensgemeinschaft) angefochten werden. Das ganze ist also etwas kompliziert, jedenfalls kann der Exlebensgefährte Ihrer Tochter nicht einfach das Geld zurückbekommen.

Jedenfalls muss angerechnet werden, was die Sachen inzwischen an Wert verloren haben, gerade Dinge wie Möbel sind nach kurzer Zeit einen großen Teil Ihres Werts los.

Bei den Reparaturarbeiten wird man sich genau anschauen müssen warum er diese bezahlt hat, tendenziell würde ich Sie aber eher nicht bezahlen und als Schenkung ansehen.

Haben Sie noch Fragen?

Ich würde Ihnen raten dem Herrn einen Brief zu schicken, in Erinnerung zu rufen, das er bisher auch nichts haben wollte und die Zahlung der geleisteten Investitionen verweigern.

MfG

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