Guten Morgen,
dürfen Unternehmens-Gläubiger auf private Gegenstände (z.B. Schmuck) zugreifen?
Beste Grüße
Insolvenzrecht
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- Beiträge: 92
- Registriert: 20.09.2016, 08:24
Sehr geehrter Herr Jodlbauer,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung!
Die ergänzenden Informationen:
(Genau Rechtsform und Schuldenherkunft unbekannt)
Es geht um einen Elektrogeräte-Großhandel. Seit Jahren schreibt das Unternehmen rote Zahlen. Der Betreiber verheimlicht seiner Ehefrau, dass es geschäftlich bergab geht. Um sie in Sicherheit zu wiegen, macht er ihr die letzten zwei Jahre (vor der unausweichlichen Insolvenz) laufend Geschenke in Form von teurem Schmuck.
Die Unternehmens-Gläubiger möchten jetzt auf den Schmuck zugreifen
Kann aufgrund dieser Information gesagt werden ob die Gläubiger auf den Schmuck zugreifen dürfen?
Beste Grüße
vielen Dank für Ihre Rückmeldung!
Die ergänzenden Informationen:
(Genau Rechtsform und Schuldenherkunft unbekannt)
Es geht um einen Elektrogeräte-Großhandel. Seit Jahren schreibt das Unternehmen rote Zahlen. Der Betreiber verheimlicht seiner Ehefrau, dass es geschäftlich bergab geht. Um sie in Sicherheit zu wiegen, macht er ihr die letzten zwei Jahre (vor der unausweichlichen Insolvenz) laufend Geschenke in Form von teurem Schmuck.
Die Unternehmens-Gläubiger möchten jetzt auf den Schmuck zugreifen
Kann aufgrund dieser Information gesagt werden ob die Gläubiger auf den Schmuck zugreifen dürfen?
Beste Grüße
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