Zuerst: Der Link zu den Gesetzen auf die ich mich beziehe:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10001848
Ich hätte da zwei Fragen zu § 42 (6) bzw. § 42g. (1)
Frage 1: Dort ist ständig nur die Rede von "Schulen, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen". Meine Frage dazu: Gilt das auch für Schüler? Konkret: Kann ein Schüler legal im Rahmen des Gesetzes jegliche Bilder für Referate / Präsentionen usw., also für den Schulgebrauch, verwenden?
Frage 2: Muss ein Schüler den Urheber nennen bei geltendem § 42?
Danke im Voraus!
Zwei Fragen zum Urheberrecht § 42
-
- Beiträge: 725
- Registriert: 29.02.2016, 20:39
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 44 Gäste