Fehlalarm durch Wachhund

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tellme2
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Fehlalarm durch Wachhund

Beitrag von tellme2 » 05.09.2016, 06:53

Ich wohne in einer Genossenschaftswohnung mit Garten in Traiskichen. Da sich vor einiger Zeit die Einbrüche in unserer Siedlung gehäuft haben habe ich mir vor 8 Jahren einen Schäferhund zugelegt und bin von den Einbrüchen bisher verschont geblieben. Da der Hund im März eingeschläfert werden musste, habe ich mir einen jungen weiblichen Schäferwelpen zugelegt, welcher jetzt 8 Monate alt ist und schön langsam an seine Wachbestimmung herangeführt wird. Daher verbringt die Hündin 90 Prozent der Zeit im Garten (Hundehütte vorhanden, jederzeitiger Zutritt zur Wohnung für die Hündin möglich).
In den letzten acht Wochen, hat die Hündin, welche noch nicht 100 Prozent Freund und Feind trennen kann, 4 x in der Nacht „Fehlalarme“ verursacht und gebellt. Das Bellen hat jeweils maximal 30 Sekunden gedauert, da ich dann an der Hündin war und sie abgerufen habe. Einmal war es ein Igel, einmal eine Katze (was ich auf Grund des Hundealters verstehen kann) – also Fehlalarm. Beim dritten Mal war es der Zeitungszusteller, der zu knapp am Zaun vorbei gegangen ist und das letzte Mal ein Siedlungsbewohner, der mit seinem Hund um 03.45 Uhr Gassi gegangen ist und just an meinem Zaun eine rauchen musste. Ich habe die beiden gebeten, meinen Hund per Namen anzusprechen, damit dieser schlagartig sein bellen einstellt.
Heute hat mich eine Bewohnerin unseres Hauses barsch angesprochen, dass mein Hund die Klappe halten solle, da sie sonst eine Beschwerde bei der Hausverwaltung führen werde. Meinen Einwand/meine Entschuldigung für die Fehlalarme meiner „biologisch abbaubaren Alarmanlage“ ließ sie nicht gelten und machte gegen mich Stimmung.
Wie gesagt, mein Hund bellt nicht andauern ohne Grund, sondern meldet lediglich kurz ungewöhnliche Vorgänge. Erfahrungsgemäß reduziert sich auch die Zahl der Fehlalarme mit der Zeit auf Grund der Erfahrung und der Weiterentwicklung des Hundes.
Es ist mir bewusst, dass es jemanden stören kann, wenn mein Hund in der Nacht anschlägt, aber wie sieht es rechtlich aus.
Danke für eure Stellungnahmen.



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 07.09.2016, 21:16

Gelegentliches Bellen muss grundsätzlich geduldet werden, Ununterbrochenes jedoch nicht.

Es kommt zunächst auf die Häufigkeit und die zeitliche Dauer des Bellens an. Der rechtliche Unterlassungsanspruch fußt auf Par 364 Abs 2 ABGB.

Dabei kommt es auf das Störempfinden einer Durchschnittsperson und nicht auf das Empfinden von besonders empfindlichen Personen, auf die Natur der Immission (Katze auf fremden Grund zb) und deren Ortsüblichkeit an.

Da das Bellen besonders in der Nacht störend ist, sollten Sie versuchen die Intervalle zu dieser Zeit irgendwie zu beschränken.

MfG
Lexlegis

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