Parkschaden - Fahrerflucht

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combination
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Parkschaden - Fahrerflucht

Beitrag von combination » 05.09.2016, 20:14

Hallo,

ich bräuchte mal rechtlichen Rat, was auf mich zukommt und welche Möglichkeiten ich habe.


Folgende Situation:
Freitag: 15:45 War mit einem fremden Auto unterwegs und habe einen fremden PKW beim Einparken beschädigt, leichter Sachschaden (bei ihm hinterer Scheinwerfer kaputt, kleiner Kratzer - bei mir nichts)
Zettel mit Name und Nummer hinterlassen.
Ab diesem Zeitpunkt hätte ich 24 Stunden Zeit mich bei der Polizei zu melden.
Ich Depp dachte mir erstmal abwarten, vielleicht erspar ich mir die Polizei.

Samstag: Handy auf lautlos und nicht gehört
08:44 Anruf unbekannt
08:45 Anruf unbekannt
08:47 Anruf mit Mobilnummer, die ich aber nicht kenne.
Als ich dann gegen Mittag bemerkte, dass ich angerufen wurde, ging ich davon aus, dass es der Besitzer des Autos war.
Ich versuchte vergeblich zurückzurufen.

Sonntag: Konnte den vermeintlichen Besitzer immer noch nicht erreichen. Am Nachmittag ging ich zur Polizei, der Polizist erklärte dass die Frist abgelaufen ist, nahm es aber dennoch als "Meldung bzw. Anzeigenbestätigung" (falls ich zwischenzeitlich angezeigt wurde) auf, und meinte dann "naja, versuchen sie ihn halt noch zu erreichen"
Sonntag Abend schreib ich noch eine SMS "Bitte um Rückruf/SMS/Mail bzgl. Versicherungsdaten", drei Stunden später die Antwort "Sie müssen mich verwechseln" oO Wer sonst sollte mich zufällig einen Tag nachdem ich die Nummer an eine Windschutzscheibe geklemmt hatte, anrufen?

Montag: Besitzer ruft mich an, wir treffen uns und füllen gemeinsam einen Unfallbericht aus.
(Verstanden uns ganz gut, per Du, bisschen Tratsch)
Er entschuldigt sich für die Anzeige (ich hab eine Kopie - darauf steht auch, dass ich einen Zettel hinterlassen habe, mein Name und Nummer sowie "Fahrerflucht") und würde sie auch zurückziehen. Was ja bekanntlich nicht geht.

Im Gespräch stellt sich heraus, dass der Anruf Samstag früh von einem Polizisten war.

---

Nun zu meinen eigentlichen Fragen:
  • Welche Strafe erwartet mich?
    Immerhin ist die Sache für uns geklärt, Fahrerflucht seh ich eigentlich nicht (mehr?) gegeben da wir ja nun auch die Versicherungsdaten haben. Bzw. hatte ich ja einen Zettel hinterlassen (ja ich weiß, das genügt nicht. In Deutschland gab es dazu interessante Urteile: http://www.n-tv.de/ratgeber/Nicht-immer ... 78521.html)
  • Weiters: Muss sich ein Polizist wenn er mich im Zuge dieses Falls anruft darauf hinweisen, dass er ein Polizist ist; mir eine Nachricht hinterlassen?
  • Zum Zeitpunkt des Anrufs hätte ich noch 7 Stunden (laut PKW-Besitzer 9 Stunden, denn auf seiner Anzeige steht 18:00) Frist für eine Selbstanzeige gehabt. Hätte ich gewusst, dass es nicht der Besitzer des anderen PKWs ist, hätte ich das auch gemacht.
    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.. schon klar...
  • Durfte die Anzeige überhaupt schon vor Ablauf der 24 Stunden aufgenommen werden?
  • Hätte ich mich innerhalb der Frist gemeldet, wäre sie automatisch nichtig geworden, oder?
  • Habe ich rechtlich reale Chancen dagegen (v.a. ggn den Polizisten) vorzugehen?
    Wenn es sich um sagen wir mal 50 Euro handelt, solls mir eine Lehre sein und ich zahls einfach.
    Sollten es ein paar 100 Euro werden möchte ich nichts ungenutzt lassen. Ich habe immerhin eine KFZ-Rechtsschutzversicherung.
  • Nutzt es etwas nochmals zur Polizei zu gehen und ihnen zu sagen, dass die Sache jetzt sozusagen "geklärt" ist? Würde sich durch das Nachbringen des Unfallberichts etwas ändern? (Verringerte Strafe, erfahre ich direkt die Strafhöhe oder kann sie begleichen, etc.?)
  • Soll ich die Kopie von seiner Anzeige der Versicherung des von mir gefahrenen Autos mitschicken? Darauf steht groß "Fahrerflucht" und da es sich noch dazu um eine fremde Haftpflicht (nicht mein Auto) handelt, will ich nicht riskieren auf den Kosten der Reparatur sitzenzubleiben. (So wie ich das einschätz wohl min. 300-1000 Euro mit Arbeitszeit...)

Danke,
lg combination



Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 05.09.2016, 21:14

Woher haben sie die 24 Stunden Frist?

Es handelt sich um eine Fahrerflucht nach § 4 Abs. 5 StVO. Sie hätten die Polizei verständigen müssen.

Weiters haben Sie an der Aufklärung des Sachverhaltes nicht ordentlich mitgewirkt. Wenn die Versicherung davon Wind bekommt, kann sie sich auf die Leistungsfreiheit (Vollkasko) berufen bzw. bis € 11.000 regressieren (Haftpflicht).

Begehen Sie aber nicht noch einen Fehler und täuschen Sie nicht die Versicherung.

combination
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Beitrag von combination » 06.09.2016, 00:15

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_ ... 24-stunden

Der Versicherung wurde "Meldung bzw. Anzeigenbestätigung" und der Unfallbericht geschickt.
Die Kopie der Anzeige muss ich ja nicht extra mitschicken. Der zweite hat mir diese freiwillig mitgegeben (wo übrigens auch Daten wie Meldeadresse obenstehen - auf meiner sind diese ausgeschwärzt weil ich sie lt. Polizei "nicht wissen darf").


combination
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Beitrag von combination » 06.09.2016, 10:12

"Anfängerfehler.
Herr L. machte es wie viele: Er steckte einen Zettel mit seinen Daten hinter die Windschutzscheibe des beschädigten Fahrzeuges. [...] Mithilfe der Clubjuristin konnte die Strafe in eine Ermahnung umgewandelt werden, denn immerhin war ja Herr L. ehrlich zu seinem Missgeschick gestanden."

Dürfte ich mir von meiner Kfz-Rechtsschutzversicherung anhand dieses Präzedenzfalls also auch erwarten.
Der Unfallgegner würde ja noch dazu die Anzeige zurückziehen, wenn das möglich wäre.

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 06.09.2016, 17:01

1. verwaltungsstrafrechtliche Seite: Hier könnte es sein, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt oder lediglich eine Ermahnung ausgesprochen wird, wobei ich eher von einer Geldstrafe im Bereich € 100 bis 200 ausgehe.

2. versicherungsrechtliche Seite: Prima vista ist davon auszugehen, dass sie eine Obliegenheit verletzt haben. Die Versicherung könnte bis € 11.000,-- regressieren, wenn eine Obliegenheitsverletzung vorliegt die dazu geführt hat, dass der Fall nicht ordentlich aufgeklärt werden konnte (eventuell Alkohol). Sie könnten dann den Kausalitätsgegenbeweis führen.

Erstmal abwarten und Tee trinken. Eine Anzeige kann man nicht zurücknehmen.

combination
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Beitrag von combination » 07.09.2016, 00:41

Danke für die Antwort.

Die Haftpflichtversicherung rennt auf eine größere Firma mit guter Rechtsabteilung. Der Versicherungspartner ist sozusagen eine "Schwesternfirma". Es würde mich wundern, wenn die sich nicht einigen.
Ist es in Österreich auch so, dass Regress gleichzeitig mit einer Kündigung seitens der Versicherung passiert? Dann kann ich das auf jeden Fall ausschließen.

Höhe Regress: angenommen der von mir verursachte Schaden sind 500 Euro. Kann die Versicherung dann überhaupt mehr als 500 Euro regressieren?


Ich werd jetzt einfach abwarten, etwas anderes kann ich eh nicht machen.
Notfalls kann ichs dann noch über meine KFZ-Rechtsschutzversicherung versuchen.

Werde dann auch posten was dabei rausgekommen ist.

MG
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Beitrag von MG » 07.09.2016, 09:09

Nur zur Klarstellung, weil das am Beginn so behauptet wird:

§ 4 Abs 5 STVO ist da ganz klar:


(5) Wenn bei einem Verkehrsunfall nur Sachschaden entstanden ist, haben die im Abs. 1 genannten Personen die nächste Polizeidienststelle vom Verkehrsunfall ohne unnötigen Aufschub zu verständigen. Eine solche Verständigung darf jedoch unterbleiben, wenn die im Abs. 1 genannten Personen oder jene, in deren Vermögen der Schaden eingetreten ist, einander ihren Namen und ihre Anschrift nachgewiesen haben.

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