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Domo
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von Domo » 02.08.2016, 12:48
Hallo Ihr Lieben, ich hätte da eine Frage.
Ich wohne in einem Reihenhaus in Wien, und habe einen nassen Fleck im Badezimmer, der laut Dachdecker und Spengler vom Dach des Nachbarhauses ausgeht.
Jetzt weigert sich der Nachbar diesen Schaden reparieren zu lassen, was natürlich für mich eine Zunahme des Wasserschadens in meinem Badezimmer bedeutet, je länger es nicht repariert wird.
Hätte ich das Recht den Schaden auf eigene Rechnung vorzunehmen, und das Geld anschliessend auf dem Rechtsweg von ihm einzuklagen?
Brauche ich dafür ein vorher erstelltes schriftliches Gutachten des Schadens, oder genügt die Rechnung des Dachdeckers?
Vielen lieben Dank für eine richtige Antwort und liebe Grüsse aus Wien
Doris
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Domo
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von Domo » 02.08.2016, 12:53
Möchte noch ergänzend sagen, dass sich eine undichte Stelle am Dach des Nachbarn befindet, und durch diese Wasser ins Mauerwerk eindringt, und so den Weg durch die Mauer in mein Badezimmer fand.
Seltsamerweise hat er selber keinen Wassereintritt in seinem Badezimmer.
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MG
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von MG » 02.08.2016, 15:52
Vorweg sollten Sie unbedingt abklären, ob an den Gebäuden Wohnungseigentum begründet ist. Wenn dies der Fall ist, dann müsste abgeklärt werden, inwieweit die Erhaltung/Instandhaltung der allgemeinen Teile geregelt ist.
mfG
RA Michael Gruner
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Mat2
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von Mat2 » 08.08.2016, 21:42
Ich würde auch raten so zu machen wie MG geschrieben hat. Das würde ich auch zuerst tun.
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