Lebengefährtin trennt sich - Mietwohnung

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chri1806
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Lebengefährtin trennt sich - Mietwohnung

Beitrag von chri1806 » 15.07.2016, 00:48

Guten Abend!
Meine Lebengefährtin hat sich von mir getrennt.
Wir bewohnen eine Mietwohnung bei welcher nur ich im Mietvertrag stehe. Sie nicht. Sie ist nur hier gemeldet.
Als ich ihr den Schlüssel abnehmen wollte, weil mein Nachfolger bereits vor der Haustür wartete, sagte sie das sie das Recht habe bis zu acht Wochen zu warten um ihre Sachen zu holen und ich sie nicht so einfach vor die Tür setzen könne.
Stimmt das? Muss ich sie jederzeit in die Wohnung lassen? Oder darf sie nur mehr mit meiner Zustimmung oder in meinem Beisein in die Wohnung?
Dürfte ich das Schloß wechseln?

Lg,chris



lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 15.07.2016, 09:20

Zahlt die Dame Miete?

Wenn nein, liegt ein Bittleihen vor und Sie können Sie grundsätzlich jederzeit rauswerfen. Ihre Sachen müssen Sie ihr aber schon geben, schließlich sind diese ihr Eigentum.

Wenn die Dame aber an Sie einen Betrag zahlt, der einem Mietzins gleichkommt bzw. einem solchen angemessen ist, dann ist sie als Untermieterin anzusehen und hat zumindest einmal 2 Wochen Zeit die Wohnung zu räumen.

Einfach rauswerfen können Sie sie dann nicht, es wäre eine Räumungsklage einzubringen.

MfG
lexlegis

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