Servitutsweg nur im Kaufvertrag des Vorbesitzers

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Hulzknecht
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Servitutsweg nur im Kaufvertrag des Vorbesitzers

Beitrag von Hulzknecht » 24.05.2016, 09:18

Hallo,

Meine Frau und Ich haben letztes Jahr am 01.06.2015 eine Liegenschaft erworben wo unser Wohnhaus und ein Nebengebäude darauf steht, dieses Nebengebäude wurde als Lagerraum für Holz / Werkstatt genutzt und wird auch weiterhin so genutzt.

Es führt direkt eine Strasse zu dem Nebengebäude und dies ist auch die einzigste Zufahrt um es nutzen zu können(ausser zu Fuss über das eigene Grundstück), diese Strasse wurde aber verkauft(bevor wir gekauft haben) und der aktuelle Besitzer hat uns aufmerksam gemacht, dass er es nur duldet, dass wir seine Strasse benutzen dürfen.

Ich habe mit den Vorbesitzern unserer Liegenschaft gesprochen und diese haben mir den damaligen Kaufvertrag von 1971 zukommen lassen wo festgehalten wurde, dass die Zufahrt zum Grundstück über diesen Servitutsweg, eine Gemeindestrasse und einen Aufschliessungsweg erfolgt.

Festzuhalten hierbei ist, dass das Nebengebäude nur über diesen Servitutsweg möglich ist.

Dieser Servitutsweg wurde aber nie ins Grundbuch eingetragen.
Aber fest steht, dass der Weg laufend genutzt wurde, auch als der neue Besitzes des Weges diesen asphaltiert hat. Er hat schon damals gesagt, dass er es nur duldet.

Das Problem ist der Besitzer ist selber Rechtsanwalt und hat uns nun ein Schreiben vorgelegt in dem er schreibt, dass es keine wie immer geartete Dienstbarkeit, insbesondere auch kein wie immer geartetes Wegerecht besteht.

Natürlich haben wir das nicht unterschrieben.

Meine Frage ist nun, hat der Servitustweg Gültigkeit (ausserbücherlich),
Kann ich hier auf Erfolg hoffen wenn ich den Servitut einklage?

Danke



MG
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Beitrag von MG » 24.05.2016, 12:03

Bei der geschilderten Ausgangslage sowie der langen Dauer der Ausübung des Wegerechtes wäre eine Klage gem. § 523 ABGB durchaus zu überlegen. Sie sollten aber vorweg mit einer/m RA Ihres Vertrauens die Sach- und Rechtslage jedenfalls prüfen lassen

mfG
RA Michael Gruner

Hulzknecht
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Beitrag von Hulzknecht » 25.05.2016, 13:14

Vielen Dank, ich habe dass sowieso vor, wollte aber im Vorfeld abklären ob wir überhaupt Aussicht auf Erfolg haben...
Gibt es hierzu irgendwelche Gerichtsentscheidungen?

Wie lange würde so etwas in etwa dauern? Ich denke mal dass mein Nachbar alle Rechtsmittel ausschöpfen wird als Rechtsanwalt...
Gibt es hierzu Erfahrungen?

Hulzknecht
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Beitrag von Hulzknecht » 01.06.2016, 09:36

Hallo, es hat sich hier nun eine neue Information ergeben, von der ich nichts wusste.

Mein Nachbar hat seine Liegenschaft damals aus einer Zwangsversteigerung gekauft und das Lastenfrei.

Er behauptet nun, dass die Servitut damit erloschen ist, oder nicht mitübernommen wurde.

Ist es immer der Fall, dass bei einer Zwangsversteigerung Servitute verloren gehen?

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 14.06.2016, 03:53

-ja

§ 367 Abs 2 ABGB

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 14.06.2016, 08:51

Der gutgläubige lastenfreie Erwerb ist jedoch im § 1500 ABGB geregelt.

Maßgebende Frage ist ob die Servitut für den Erwerber offenkundig war, dann kann man nämlich nicht lastenfrei erwerben.

Hulzknecht
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Beitrag von Hulzknecht » 16.06.2016, 14:47

Naja, wie schon beschrieben ist die Servitut nur im Kaufvertrag des Vorbesitzers unserer Liegenschaft unter Zufahrt eingetragen.
Dieser Vertrag ist aber im Grundbuch eingetragen und hat auch eine Grundbuchsnummer.

Die Servitut war nie im Grundbuch unseres Nachbarn eingetragen, deshalb hat unser Nachbar ja auch Lastenfrei erworben bei der Zwangsversteigerung, nach seiner Aussage.

Es ist so, dass unser Vorbesitzer diesen Servitutweg auch regelmäßig genutzt hat, und unser Nachbar gesagt hat, dass er es nur duldet und das es keine Servitut gibt und wenn er wolle könnte er es einfach verbieten den Weg zu nutzen.

Also unser Nachbar wusste dass dieser Weg ständig genuzt wurde(vom Vorbesitzer) um auf mittlerweile unser Grundstück zu gelangen.


Was ist gemeint mit "offenkundig"? Ist gemeint, dass es im Grundbuch eingetragen war oder dass man gesehen hat, das der Weg immer schon genutzt worden ist?

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 17.06.2016, 11:32

Ich glaube es wäre besser wenn Sie sich einen Anwalt suchen mit dem Sie die Fragen konkret besprechen können.


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