Hallo.
Bin auf diese Website gestossen, da ich auf der Suche nach einer "Lösung" bin.. um herauszufinden, ob es rechtmässig ist, dass der Vermieter nach dem Tod meines Vaters, mir RÜCKWIRKEND eine Mietzinserhöhnung berechnen will.
Zur Sachlage:
Mein Vater starb am 6.1.2016 und ich als volljähriges "Kind" (bin 30 J.) übernehme den Mietvertrag. Der Vermieter hat mir nun ein Schreiben zukommen lassen, dass er von der Möglichkeit der Erhöhung des monatlichen Hauptmietzinses gemäß §46 Abs. 2 MRG gebrauch macht.
Diese Anhebung des Hauptmietzinses erfolgt rückwirkend und zwar ab dem Ableben meines Vaters folgenden Monatsersten (das ist der 1.2.2016)
Daher die Frage: Ist das rechtmässig erlaubt ?
Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.
Mietzins rückwirkend erhöhen rechtmässig ?
Also.. Ich habe den Vermieter über den Tod meines Vaters telefonisch informiert und im selben Gespräch auch gleich dazu gesagt, das ich die Wohnung bzw. Mietvertrag übernehmen möchte.
Dieses Telefongespräch war am 11.1. und letzte Woche (am 2.6.) erhielt ich den Brief bzw. deren Entscheidung mich als "Nachmieter" zu "akzeptieren" ..
Ich persönlich empfinde das als Frechheit, mir dann rückwirkend noch Kosten aufzudrücken...
Dieses Telefongespräch war am 11.1. und letzte Woche (am 2.6.) erhielt ich den Brief bzw. deren Entscheidung mich als "Nachmieter" zu "akzeptieren" ..
Ich persönlich empfinde das als Frechheit, mir dann rückwirkend noch Kosten aufzudrücken...
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