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Michelangelo007
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- Registriert: 07.05.2016, 11:48
Beitrag
von Michelangelo007 » 07.05.2016, 12:02
Liebe Wissende!
Ich beziehe Notstandshilfe und wollte für 2015 den Unterhaltsabsetzbetrag für meine 2 Kinder(8&19)geltend machen(sie wohnen nicht in meinem Haushalt).
Jetzt wurde die Arbeitnehmerveranlagung abgelehnt weil ich unter der Besteuerungsgrenze bin!
Was tun?Dadurch würd ich 900,- verlieren!
Danke im voraus!
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Andreas Hofer4
- Beiträge: 224
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Beitrag
von Andreas Hofer4 » 09.05.2016, 13:27
Ein Absetzbetrag wird von der Steuerschuld abgezogen. D.h. ich bezahle um diesen Betrag weniger Steuern. Wenn ich gar keine Steuern zahle, kann ich auch nichts mehr abziehen. Weniger als 0 Steuern kann ich nun mal nicht zahlen...
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Michelangelo007
- Beiträge: 3
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Beitrag
von Michelangelo007 » 09.05.2016, 23:18
Bis jetzt ging das immer(Unterhaltsabsetzbetrag bei Arbeit) obwohl ich es finanziell gesehen nicht wirklich ganz dringend brauchte und JETZT wo es die beste Wirkung hätte...für solche Fälle habe ich Volksvertreter gewählt.Schlechte Wahl, beim nächsten mal neuer Versuch!
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KeinJurist
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- Registriert: 20.05.2016, 15:49
Beitrag
von KeinJurist » 20.05.2016, 22:54
Andreas hat geschrieben:Wenn ich gar keine Steuern zahle, kann ich auch nichts mehr abziehen. Weniger als 0 Steuern kann ich nun mal nicht zahlen...
Ganz so ist es auch nicht. Dazu gibt es den Begriff der "Negativsteuer". Wenn sich partout kein Experte/keine Expertin hier findet, dann wirf dazu Deine Suchmaschine an oder
lies dort weiter.
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