Guten Tag!
Gestern ist mir folgendes passiert. Ein Freund und ich waren abends in Wien in einer Shisha-Bar und haben uns eine Shisha und jeweils eine Cola bestellt. Zusätzlich wollte ich noch ein Glas Leitungswasser bestellen und daraufhin meinte der Kellner so etwas gibt es bei ihnen nicht und ich könne eine Flasche Stilles-Mineral haben.
Jetzt meine Frage: Sind in Österreich Bars/Restaurants/Diskotheken/etc. nicht rechtlich dazu verpflichtet Leitungswasser (kostenlos) auszuschenken
Habe ich zumindest einmal wo gehört...
Lg und schon mal danke für eure Hilfe
Season
Leitungswasser in Gastronomie/Bar/Diskothek
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schlechtes Leitungswasser
Das kann so nicht sein, es gibt Orte, in denen das Leitungswasser nicht zum Trinken geeignet ist. (in Wr. Neustadt schmeckt es grauslich).
Re: schlechtes Leitungswasser
In ganz Österreich hat das Wasser aus der Leitung Trinkwasserqualität...schanzenpeter hat geschrieben:Das kann so nicht sein, es gibt Orte, in denen das Leitungswasser nicht zum Trinken geeignet ist. (in Wr. Neustadt schmeckt es grauslich).
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Es gibt auch keine Verpflichtung Leitungswasser zur Verfügung zu stellen.
Einzige Vorschrift in der Gewerbeordnung diesbezüglich § 112 Abs. 4:
"Gastgewerbetreibende, die alkoholische Getränke ausschenken, sind verpflichtet, auf Verlangen auch kalte nichtalkoholische Getränke auszuschenken. Weiters sind sie verpflichtet, mindestens zwei Sorten kalter nichtalkoholischer Getränke zu einem nicht höheren Preis auszuschenken als das am billigsten angebotene kalte alkoholische Getränk (ausgenommen Obstwein) und diese besonders zu kennzeichnen. Der Preisvergleich hat jeweils auf der Grundlage des hochgerechneten Preises für einen Liter der betreffenden Getränke zu erfolgen."
Einzige Vorschrift in der Gewerbeordnung diesbezüglich § 112 Abs. 4:
"Gastgewerbetreibende, die alkoholische Getränke ausschenken, sind verpflichtet, auf Verlangen auch kalte nichtalkoholische Getränke auszuschenken. Weiters sind sie verpflichtet, mindestens zwei Sorten kalter nichtalkoholischer Getränke zu einem nicht höheren Preis auszuschenken als das am billigsten angebotene kalte alkoholische Getränk (ausgenommen Obstwein) und diese besonders zu kennzeichnen. Der Preisvergleich hat jeweils auf der Grundlage des hochgerechneten Preises für einen Liter der betreffenden Getränke zu erfolgen."
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