Pflichtteilserbe bei 3 Kindern

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Anton2
Beiträge: 78
Registriert: 31.05.2011, 06:50

Pflichtteilserbe bei 3 Kindern

Beitrag von Anton2 » 01.06.2015, 22:28

Hallo liebes Forum!

Ich wollte fragen, wie das mit dem Pflichtteil ist, wenn die Eltern eine Landwirtschaft mit Grund haben.

Laut Bank ist der gesamte Grund 900.000 € Wert (60 Hektar)

Stimmt es dann, das ich als Pflichtteil 1/6 davon erbe? Ich habe noch 2 Geschwister, also insgesamt sind wir 3 Kinder. Beide Elternteile leben noch.

Oder wird das Erbe von was anderem berechnet?

Ändert sich durch die Steuerreform 2016 etwas?

Danke und lg

Anton



Martin2208
Beiträge: 5
Registriert: 04.02.2015, 15:18

Beitrag von Martin2208 » 04.06.2015, 14:51

Der Ehegatte des Erblassers ist neben Kindern des Erblassers und deren Nachkommen zu einem Drittel des Nachlasses [...] gem. §§ 757 iVm 731, 732 ABGB

Du und deine beiden Geschwister würden jeweils 2/9 und der Ehegatte 1/3 (3/9) bekommen.

Lg Martin

Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 04.06.2015, 21:57

Als PFLICHTTEIL (sic!) gebührt jedem Kind und dem Ehegatten die Hälfte dessen, was ihm nach der gesetzlichen Erbfolge zugefallen wäre (vgl §§ 762 ff ABGB)

Andreas3
Beiträge: 35
Registriert: 21.08.2013, 16:06

Beitrag von Andreas3 » 05.06.2015, 08:33

wenn es sich um einen sog. "Erbhof" handelt - wovon auszugehen ist, sind hinsichtlich der Bewertung des Hofes die Sonderregelungen des "AnerbenG" zu beachten bzw. in Tirol u. Kärnten die jeweiligen Sondergesetze

Anton2
Beiträge: 78
Registriert: 31.05.2011, 06:50

Beitrag von Anton2 » 06.06.2015, 08:20

Vielen Dank für die schnelle Hilfe!

Und wie schauen diese Sonderregelungen des "AnerbenG" aus, die für die Bewertung des Hofes herangezogen werden?

Das heißt, der Erbwert sind nicht die 900.000 bewerteten von der Bank, sondern was anderes?

Anton2
Beiträge: 78
Registriert: 31.05.2011, 06:50

Beitrag von Anton2 » 21.03.2016, 12:25

1.) Wird das Erbe vom Einheitswert berechnet?

2.) Ändert sich durch die Reformen 2016 und 2017 etwas?

3.) Wann sind meine Eltern verpflichtet mir meinen Pflichtteil zu zahlen und wann können sie ihn bezahlen?

4.) Wenn Schulden da sind, die höher sind als der Einheitswert, erbt niemand etwas, oder?

Danke und lg

Anton

Anton2
Beiträge: 78
Registriert: 31.05.2011, 06:50

Beitrag von Anton2 » 02.04.2016, 09:51

Liebe Forumsuser!

Entschuldige das ich jetzt schon wieder schreibe, aber meine Eltern drängen mich zum Unterschreiben eines Pflichtteilverzichtes mit der Drohung, das sie sonst jetzt schon den Hof an meinem Bruder übergeben und ich nichts bekomme.

Sie haben noch ca. 10 Jahre sicher bis zur Pension und eigentlich wollten sie erst dann übergeben an meinem Bruder.

Ist das rechtlich möglich, das sie jetzt alles überschreiben und ich nichts bekomme?

Danke und liebe Grüße

Anton

Anton2
Beiträge: 78
Registriert: 31.05.2011, 06:50

Beitrag von Anton2 » 03.07.2016, 13:51

Liebe Forumsuser!

Ich habe mich die letzten Monate viel mit dem Erben und Pflichtteil usw. beschäftigt und habe jetzt viele Antworten auf meine Fragen gefunden.

Aber bei einer Frage weiß ich nicht weiter:

Da der elterliche Betrieb ein Erbhof ist, wird der Pflichtteil ja vom Ertragswert der Landwirtschaft (und nicht vom Verkehrswert) berechnet.

Wie kann ich herausfinden, wie hoch dieser ist, um einschätzen zu können, wie hoch mein Sechstel vom Pflichtteil ausfallen wird?

Wie wird dieser berechnet/geschätzt?

LeuErw
Beiträge: 36
Registriert: 04.12.2015, 11:03

Beitrag von LeuErw » 03.07.2016, 19:12

Lieber Anton,
https://www.bmf.gv.at/steuern/immobilie ... tzung.html

Ein Tipp am Rande: Zum Erben muss wer Sterben. Das bedeutet dein Anteil wird so und so erst im Fall eines Erbschaftsantrittes errechnet. Pflege, Leichtsinn, Glücksspiel... viele Faktoren die bis zum Tod das Vermögen vermindern könne.

Was bieten deine Eltern für einen Pflichtteilsverzicht? Wenn sie nichts bieten, warum solltest du unterschreiben?

Versucht Euch auszusprechen. Jedenfalls kann ich dir sagen, dass BEWUSST die Berwertung eines Erbhofes im Bereich von fast nichts liegt. Sonst würde es keine Erbhöfe geben. Und wenn man das durchsetzt, fällst du um jedemöglichen Anteil.

Auch ein Umzug deiner Eltern ins EU-Ausland könnte alle Regeln ändern. Auch die neuen Bestimmungen hinsichtlich Pflichtanteil bzw. "Enterbung" ermöglichen viele viele neue Varianten.

Vergiss das Geld, dass die Bank nennt. Woher sollte dein Bruder/Schwester 100.000 € nehmen um dich rauszuzahlen und auch dem anderen Geschwister.

Effektiv erbst du beim 1. Elternteil wahrscheinlich von der 1/2 (denn es wird ein Testament geben und wir reden daher nur von der 1/2, dem Pflichtteil) 2/9tel also 1/9tel vom großen halben Vermögen (bei gemeinsamen Vermögen).

Mein Tipp:
- einen Verzicht überhaupt nur überlegen, wenn es ein Angebot gibt. Alles über 50.000 € würde ich als Großzügig betrachten!

Anton2
Beiträge: 78
Registriert: 31.05.2011, 06:50

Re: Pflichtteilserbe bei 3 Kindern

Beitrag von Anton2 » 17.09.2019, 19:40

Liebe Forumsmitglieder!

Meine Eltern haben jetzt erstmalig ein Testament beim Notar gemacht.

Dort sind beide die gegenseitigen Erben des Vermögens. Der Pflichtteil steht auch drinnen für die weichenden Erben.

Erst bei Tod beider Eltern geht das ganze Vermögen meiner Eltern auf den Hofübernehmer (jüngster Sohn) über.

Das Testament lautet auszugsweise:

"Zur Erbin meines gesamten wie immer namenhabenden, beweglichen und unbeweglichen
Vermögens setze ich meine Ehegattin Frau xxxxx geb. am xx.xx.xxxx, ein.
Meine Kinder mögen den Pflichtteil erhalten. Bei Berechnung des Pflichtteiles ist zu berücksichtigen, dass der älteste Sohn xxxx , geb. am xx.xx.xxxx, unentgeltlich in unserem Haus gelebt hat.

...

Sollte meine Ehegattin vor mir versterben oder die Ehe mit xxxxx zum Zeitpunkt meines Ablebens bereits aufgelöst sein, so setze ich zum Erben meines gesamten beweglichen und unbeweglichen Vermögens meinen Sohn xxxx (Hofübernehmer), geb. am xx.xx.xxxx, ein."



Können meine Eltern wirklich den Pflichtteil mindern durch das Wohnen? Es gab zwischen den Eltern und dem ältesten Sohn nie eine Vereinbarung diesbezüglich.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 58 Gäste