Kind wegen Körperverletzung angezeigt
Kind wegen Körperverletzung angezeigt
Mein Sohn, 10, hat einen Klassenkameraden gewürgt, wurde für zwei Wochen suspendiert und wegen Körperverletzung angezeigt bzw. Als beschuldigter vorgeladen. Welche Konsequenzen drohen uns?
Es passiert genau gar nichts!
Ihr Kind ist mit 10 Jahren noch strafunmündig, also nicht strafbar (§ 1 Z 1 iVm § 4 Abs 1 JGG). Auch zivilrechtliche Ansprüche nach §§ 1295, 1325 ABGB versagen (§§ 21 Abs 2, 176 ABGB).
Eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht, wonach Sie zur Verantwortung gezogen werden könnten ist nicht anzunehmen, da Sie während der Schulzeit eine solche nicht trifft. Demnach entfällt auch § 1309 ABGB.
Sie können das Ganze getrost ignorieren. Moralisch gesehen sollten Sie Ihren Sohn ins Gespräch nehmen und sich unter Umständen mit dem angegriffenen Kind und dessen Eltern zusammensetzen. Sehen Sie sich dazu den Film der Gott des Gemetzels an.
MfG
lexlegis
Ihr Kind ist mit 10 Jahren noch strafunmündig, also nicht strafbar (§ 1 Z 1 iVm § 4 Abs 1 JGG). Auch zivilrechtliche Ansprüche nach §§ 1295, 1325 ABGB versagen (§§ 21 Abs 2, 176 ABGB).
Eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht, wonach Sie zur Verantwortung gezogen werden könnten ist nicht anzunehmen, da Sie während der Schulzeit eine solche nicht trifft. Demnach entfällt auch § 1309 ABGB.
Sie können das Ganze getrost ignorieren. Moralisch gesehen sollten Sie Ihren Sohn ins Gespräch nehmen und sich unter Umständen mit dem angegriffenen Kind und dessen Eltern zusammensetzen. Sehen Sie sich dazu den Film der Gott des Gemetzels an.
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