Anreise eines Zeugen aus dem Abenteuerurlaub?

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anika_l
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Registriert: 04.01.2016, 11:52

Anreise eines Zeugen aus dem Abenteuerurlaub?

Beitrag von anika_l » 01.02.2016, 12:00

Hallo Forum :)

Ich habe leider durch googeln nicht wirklich ne Antwort gefunden. Vielleicht weiß hier jemand Bescheid:

Eine Person A wird als Zeuge für ein Zivilverfahren geladen. Der Termin findet allerdings mitten in einer vierwöchigen Reise statt. Die Reise hat A mit 4 Freunden als Abenteuerreise "auf eigene Faust" durch Fernost geplant. Die Freunde und A haben bereits Urlaub eingereicht und seit einem Jahr alles mögliche um die Reise herum organisiert. Ein Verschiebung ist nicht möglich. Da es aber eine Reise "auf eigene Faust" ist, kann A dem Gericht keine Buchungsbestätigung als Entschuldigung vorlegen.

Frage: Muss A auf die Reise verzichten? Oder muss A aus der Urlaubsreise heraus zum Gerichtstermin anreisen?

Oder allgemeiner: Muss ein Zeuge grundsätzlich auf den Familienurlaub verzichten wenn ein Gerichtstermin z.B. in den großen Ferien stattfindet oder kann er fahren und muss dann eben für den einen Tag anreisen, auch wenn's 1.000 Euro kostet.



Das_Pseudonym
Beiträge: 725
Registriert: 29.02.2016, 20:39

Beitrag von Das_Pseudonym » 29.02.2016, 21:17

Hast du versucht schon einmal bei den zuständigen Richter (Schriftlich) nachzufragen?

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