Vereinbarung über die gleitende Arbeitszeit

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Messepark
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Vereinbarung über die gleitende Arbeitszeit

Beitrag von Messepark » 23.02.2016, 18:23

Guten Tag, liebe Arbeitsrechtsexperten.

Ich stehe vor folgendem "Problem":

Bei uns teilen sich zwei Mitarbeiter einen Arbeitsplatz (jeweils 2,5 Tage) und wechseln sich mit Ihren Dienstzeiten alle zwei Wochen ab.

Mitarbeiter 1, arbeitet an geraden Wochen
Mo: 8h | Di: 8h | Mi: 4h
und an ungeraden Wochen
Mi: 4h | Do: 8h | Fr: 8h

Mitarbeiter 2, arbeitet an geraden Wochen
Mi: 4h | Do: 8h | Fr: 8h
und an ungeraden Wochen
Mo: 8h | Di: 8h | Mi: 4h

Dies ist ja noch nichts ungewöhnliches. Das Problem startet jetzt hier, dass sich diese zwei Kollegen häufig ausmachen, dass Dienste getauscht werden, was seitens des Betriebes ja kein Problem darstellt - bis die Zeiterfassung drüber fährt. Denn wenn nun Mitarbeiter 1 in einer geraden Woche am Donnerstag mit Mitarbeiter 2 tauscht, werden 8 Stunden für die Berechnung von Überstunden herangezogen (weil SOLL = 0 Stunden und IST = 8 Stunden)

Da beide Mitarbeiter auf eine 1:1,25 Vergütung verzichten würden, möchten wir gleichzeitig ein Gleitzeitmodell einführen.

Können wir hierbei die fiktive wöchentliche Normalarbeitszeit von 20 Stunden auf "Mo, Di, Mi" verteilen und Dienste ohne "Überstundenvergütung" tauschen lassen, wenn die Mitarbeiter sich das selbst ausmachen?

Bzw. gibt es eine Mitarbeiterin, die "nur Mo+Di" jeweils für 5 Stunden arbeitet. Wie können wir hier ein Gleitzeitmodell formulieren, dass es für die Mitarbeiterin möglich ist, auch einmal einen Mittwoch zu arbeiten, ohne dass dem Unternehmen Überstunden angelastet werden?

(Dies ist im Moment der Grund dafür, dass Dienst-Tausch untersagt wird, denn in einem 10 Mann Betrieb bedeutet das erhebliche Mehrkosten)

Vielleicht kann mir hier jemand von euch einen rechtlich fundierten Tipp geben, wie wir den Mitarbeitern "Dienst-Täusche" ermöglichen können, ohne dass bei uns Überstunden anfallen.



schanzenpeter
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Diensttausch

Beitrag von schanzenpeter » 24.02.2016, 04:15

Meine Aktivzeit liegt 15 Jahre zurück. Damals folgende Regelung: Betriebsvereinbarung mit Betriebsführung und Gewerkschaft. Diensttausche führen niemals zu Überstunden, sondern sind zwischen den Tauschenden auszumachen. A vertritt B, B schuldet die Stunden dem A. Damit nicht gegen Gesetz (Arbeitsinspektorat) verstoßen wird, wird eine Grenze eingezogen. Pro Monat nur drei Tausche, die Differenz pro Monat höchsten 10 Stunden. Der Dienstgeber überwacht die Tausche, die Tauschwilligen müssen daher rechtzeitig um den Tausch ansuchen, denn der Dienstgeber soll ein Veto einlegen können, wenn wegen Krankheit oder Urlaub Überstunden benötigt werden und nur der Vertretungswilliige diese Überstunden leisten kann. Der Rücktausch sollte sofort bekanngegeben werden, ausnahmsweise können erworbene Gutstunden auch später, innerhalb einer auszumachenden Frist, rückgefordert werden, z. B.: um einen Urlaubstag anzhängen. Wir waren glücklich mit dieser Regelung.

Messepark
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Einzelvereinbarung notwendig...

Beitrag von Messepark » 24.02.2016, 10:07

Das hat mir leider nicht weiter geholfen. Wir haben keinen BR, und treffen Einzelvereinbarungen.

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