Kein Dienstvertrag/Architekturbüro (GmbH)

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Andreas22
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Kein Dienstvertrag/Architekturbüro (GmbH)

Beitrag von Andreas22 » 11.12.2015, 07:44

Hallo liebe Wissende,

Ich bin 34 Jahre alt und arbeite seit fast 7 Monaten in einem Architekturbüro in Graz.

Trotz mehrmaliger Aufforderung habe ich noch keinen Dienstvertrag bekommen. Das einzige was ich schriftlich habe ist eine Gleitzeitregelung.
Ich bekomme meinen Gehalt regelmässig. Das Unternehmen hat 8 Mitarbeiter.

Da ich auch Zugang auf den Sekräteriatsordner habe, habe ich gesehen das ich unter Mitarbeiter nicht namentlich angeführt bin! Zumindest auf der Homepage bin ich mit Foto!

Ich habe bereits mit der Arbeiterkammer telefoniert, und die haben mir gesagt das ich keine Nachteile hätte. Doch müsste mir mein Arbeitgeber einen Vertrag ausstellen, da es gesetzlich verordnet ist!

Nun meine Frage: Welche Konsequenzen hat das für mich? Kann der Architekt mich einfach so entlassen? Welche Rechte habe ich ohne Dienstvertrag? Was wenn ich keinen Gehalt mehr bekommen sollte?
Kann ich dann mein Arbeitsverhältnis einvernähmlich auflösen?

Ich bin etwas besorgt würde mich über Infos und Ratschläge sehr freuen

lg

Andreas



Weinberg
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Registriert: 20.12.2007, 16:49

Beitrag von Weinberg » 12.12.2015, 12:16

Sofern Du Angestelltentätigkeit verrichtest, gilt prinzipiell das Angestelltengesetz sowie div. Nebengesetze (Urlaubsgesetz z.B.)

Darin sind alle wesentlichen Rechte (und Pflichten) festgelegt . Darüber hinaus gibt es Kollektivverträge, welche zusätzliche Dinge regeln (z.B. Einstufung, Entlohnung, Arbeitszeit, 13. und 14. Gehalt), bzw. einige im Angestelltengesetz nur pauschal angeführten Regelungen detailliert regeln (z.B. Freizeit bei Dienstverhinderung).

Ein Dienstvertrag, bzw. Dienstzettel wird zwar von Gesetz her vorgeschrieben, das Nichtvorhandensein sollte aber keine Nachteile mit sich bringen.

Wesentlich ist allerdings, ob Du auch bei jeweiligen GKK angemeldet wurdest. Eine Kopie der Anmeldung sollte Dir eigentlich übergeben worden sein.......

Andreas22
Beiträge: 2
Registriert: 11.12.2015, 07:31

Danke

Beitrag von Andreas22 » 13.12.2015, 15:57

Hallo,

Danke für die Antwort, deine Angaben gleichen sich sehr hinsicht mit dem Gespräch mit der Arbeiterkammer.

Lg

Andreas

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