Hallo Forum,
als nicht Österreicher der sich mit euren Gesetzen etc. leider nicht so gut auskennt, benötige ich dringend euren Rat.
Mir ist Folgendes passiert.....
Ich war im Hochsommer in der Nähe von Wien beruflich tätig. Während dieses Aufenthaltes hatte ich leider gesundheitliche Probleme bekommen und musste daher vor Ort einen Arzt aufsuchen.
Da es sich um einen "Wahlarzt" handelte, musste ich die Behandlung auch sofort vor Ort bar begleichen, da meine deutsche Krankenkassenkarte nicht akzeptiert wurde.
Der Arzt sagte mir zum Abschluss der Untersuchung beiläufig, dass er noch eine Kultur anlegen würde, um nach evtl. Bakterien zu schauen. Falls etwas auffällig wäre, würde er sich bei mir melden.
Von dem Arzt war dann nie mehr wieder etwas gehört.
Jedoch kam vor 2 Wochen eine Rechnung von einem Labor, mit der Aufforderung zur Zahlung einer Untersuchung.
Ich sehe die Sache so....
- ich habe das Labor nicht beauftragt
- mir wurde auch nicht gesagt, dass ein Labor mit der Untersuchung, kostenpflichtig beauftragt wird
- ich habe bis heute niemals irgendwelche Laborergenisse gesehen oder wurde über Solche unterrichtet
Daher habe ich dem Labor mitgeteilt, dass Sie die Honorarnote doch bitte an den Arzt schicken sollen und nicht an mich.
Diese drohen mir statt dessen aber mit Inkasso.
Es muss doch ein Gesetz geben, was hier klar Auflschuss über die Rechtslage gibt.
Wenn ich per Gesetz zur Zahlung verpflichtet bin, werde ich das natürlich tun. Aber ich sehe es nicht wirklich ein, für etwas zu bezahlen, was ich niemals erhalten habe.
Falls mir jemand einen Tipp geben kann, wo ich entsprechende Paragraphen finde, wäre ich wirklich SEHR dankbar!
Rechnung für Laboruntersuchung
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