Unbefugter Wohnungseintritt

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Eigenbau
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Unbefugter Wohnungseintritt

Beitrag von Eigenbau » 26.10.2015, 16:46

Möchte vorab mitteilen, dass ich per 01.10.2015 eine Genossenschaftswohnung mit Erwerbsrecht nach 10 Jahren gemietet habe.

Nachdem ich eine Mängelliste an die Genossenschaft gesendet habe und um Behebung der Schäden ersuchte wurde mir versprochen, dass sich bis spätestens 23.10.2015 die Baufirma mit mir in Verbindung setzen wird.

Dies geschah bis dato nicht.

Nun aber zur eigentlichen BRISANZ:

Ich habe eine Küche bei einem renommierten Möbelhaus bestellt und nach Ausmessung durch einen Techniker dieser Firma wurde eine Liste erstellt, welche Veränderungen bzw. zusätzliche Arbeiten von mir gemacht werden müssen wie Steckdosen versetzen und ANBRINGEN von ECKVENTILEN FÜR WARM- und KALTWASSER.

Dies erhielt ich auch schriftlich, dass diese "ECKVENTILE" fehlen und wurde auch mit dem Verkaufsberater der Möbelfirma besprochen, dass diese "ECKVENTILE" fehlen - aber normalerweise bzw. eigentlich IMMER bereits vorhanden bzw. montiert sind.

Nachdem ich heute in der Wohnung war um Post zu holen, Nachschau zu halten ob alles in Ordnung ist bzw. um zu lüften.

Ich betrete den Küchenabteil und sehe auf EINMAL, dass ECKVENTILE MONTIERT SIND.

VON WEM ??????

Da ich keinem die Schlüssel gegeben habe, kann niemand von meiner Seite die Wohnung betreten haben - ist auch völlig absurd, dass Bekannte von mir die Wohnung betreten würden und ECKVENTILE montieren würden und wieder gehen.

Es ist ja fast nichts in der Wohnung.

Ich vermute, dass die BAUFIMRA, welche sich bis dato nicht bei mir gemeldet hat, trotz schriftlicher Vereinbarung bzw. VERSPRECHEN um die Mängel zu besichtigen, sich Zutritt zur Wohnung verschafft hat (vielleicht hat noch jemand Schlüssel - Genossenschaft, Baufirma ??? oder gar Generalschlüssel) und im Zuge dessen bemerkt haben, dass keine Eckventile montiert sind und diese gleich angebracht haben.

Jetzt zu meiner FRAGE bzw. um BITTE nach RAT, handelt es sich hier nicht um Hausfriedensbruch, Einbruch oder dergleichen ???

Soll ich eine Anzeige bei der Polizei gegen unbekannt machen ???

Eigentlich sollte die Wohnung außer mir NIEMAND BETRETEN KÖNNEN - dürfte überhaupt jemand außer mir einen Schlüssel haben.

Bitte um GENAUE Angaben - eventuelle Paragrafen der Gesetzesübertretungen - möchte auf keinen FALL dies ohne SETZUNG VON Maßnahmen hinnehmen.

Sollte sich herausstellen, dass die Baufirma sich Zutritt zur Wohnung verschafft hat, kann ich einen AUSTAUSCH sämtlicher Schlösser durchführen lassen und die Kosten von dieser verlangen.

BITTE UM INFOS.

Im Mietvertrag ist natürlich nicht angeführt, dass irgend jemand die Wohnung von Seiten Genossenschaft oder Baufirma betreten darf - auch kein Hinweis, dass es irgendwo einen Schlüssel gibt -, eventuell für Notfälle.

Danke für genaue Auskünfte bzw. Informationen.



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 26.10.2015, 18:30

Hausfriedensbruch verlangt bei uns in Österreich gewaltsames Eindringen oder ein Eindringen, das durch Drohung mit Gewalt erzwungen wird in eine Wohnstätte (§ 109 StGB). Der Tatbestand ist nicht erfüllt, wenn jemand mittels eines Schlüssels oder durch fremde Hilfe, die eventuell im Besitz eines Schlüssels ist, in die Wohnstätte gelangt.

Es gäbe den Einbruchsdiebstahl nach §§ 127, 129 StGB. Wenn aber keine beweglichen Sachen weggenommen wurden, entfällt dieser ebenso. Den Tatbestand des Einbruchs kennt das StGB nicht.

Hier liegt am Ehesten eine Besitzstörung nach § 339 ABGB vor.

Sie können auf Unterlassung und eventuell auf Schadenersatz klagen. Zunächst muss Ihnen der Störer aber bekannt sein.

Für mich sieht das so aus, dass die Baufirma tatsächlich etwas vergessen haben dürfte und die Hausverwaltung oder ein anderer im Besitz des Wohnungsschlüssels ihnen Zutritt verschafft hat, damit sie ihre die versprochenen Arbeiten fertigstellen können. Das ist Seitens der Hausverwaltung zwar nicht in Ordnung (ohne Ihre Zustimmung), aber kommt hin und wieder vor.

Da Ihnen dadurch kein tatsächlicher (materieller) Schaden entstanden ist, können Sie meines Erachtens nicht auf Schadenersatz (auch nicht wegen Austausch) der Schlösser klagen, denn sollte das Schloss mittels eines dafür vorgesehenen Schlüssels, in dessen Besitz eine scheinbar dafür berechtigte Person ohnehin gewesen ist, geöffnet worden sein, besteht kein Grund die Schlösser auszutauschen.

Ein materieller Schaden läge vor, wenn die Baufirma das Schloss aufgebohrt und somit zerstört oder bei Ihrem Zutritt-Verschaffen etwas an dem Schloss beschädigt oder im Zuge Ihrer Arbeiten Gegenstände in der Wohnung verunstaltet oder beschädigt oder private Aspekte aus der Wohnung an sich gebracht und offenbart oder verwertet hätte.

Besitzstörung nach § 339 ABGB liegt meines Erachtens zwar vor. Eine Schadenersatzklage dürfte allerdings keinen Erfolg haben.

MfG
lexlegis

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 27.10.2015, 09:20

Sie können Besitzstörungs- oder Unterlassungsklage einbringen. Passiv legitimiert sind der Auftragsgeber und die Baufirma als unmittelbarer Störer.

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