Haus verkaufen Streitlage 50/50

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Robert Roth2
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Haus verkaufen Streitlage 50/50

Beitrag von Robert Roth2 » 24.08.2015, 09:45

Guten Tag,

Ich hoffe ich kann hier ein paar Antworten finden über unser Problem.

Die Lage ist diese:

Ich lebe mit meinem Vater in unserem Haus jedem gehört 50% des Hauses. Beide haben ein Belastungs und veräußerungsverbot.

Er hat schon immer Probleme mit alkohol und trinkt auch sehr viel.
Da ist streit vorprogrammiert aber leztens geht er immer zu weit.
Kommen freunde auf besuch beleidigt er diese auf das tiefste und in einer sehr aggressiven art und weise.
Genauso wie er mich ständig verbal beleidigt und unmenschlich behandelt.
Er hat psychische probleme denn wenn ich in einen anderen Raum bin reded und streitet er mit sich selbst. Mit jeden in der Nachbarschaft ist er immerwieder auf kriegsfuß.

Ich kann unter diesen Umständen nicht weiterleben er macht mich psychisch krank. Er ist oft wie eine tickende bombe die explodiert obwohl man nichts getan hat.

Ich würde sofort ausziehen jedoch nicht ohne Geld weil mir gehört ja auch die hälfte vom Haus die ich mir von meiner Mutter erkämpft habe die sich vor Jahren genau aus diesen Gründen scheiden lies.

Was für Möglichkeiten bestehen für mich das ich ausbezahlt werde oder er seinen Teil verliert?



Manannan
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Beitrag von Manannan » 24.08.2015, 09:51

Auch wenn Sie Hälfteeigentümer sind, müssen Sie nicht zwangsweise dort wohnen. Das Belastungs- und Veräußerungsverbot steht einem Verkauf entgegen. Dieses müsste vorher gelöscht werden.

Robert Roth2
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Beitrag von Robert Roth2 » 24.08.2015, 10:18

Natürlich muss ich nicht hier wohnen aber ich suche eine Lösung und möchte nicht davonlaufen.

Manannan
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Beitrag von Manannan » 24.08.2015, 12:42

Dann können Sie sich nur mehr das Erbteil am Hälfteeigentum Ihres Vaters ausbezahlen lassen.

MG
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Teilungsklage

Beitrag von MG » 24.08.2015, 13:18

Es steht Ihnen auch die Möglichkeit der Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft durch die sogenannte "Teilungsklage" zur Verfügung. Dabei wird entweder "zwangsweise" Wohnungseigentum errichtet, oder aber, wenn das nicht geht, zwangsversteigert und die Eigentümer erhalten gemäß ihren Anteilen den Erlös.

Und weil das sonst sicher als nächstes hier gepostet wird:

Ihr wechselseitiges Bel+VV verhindert NICHT die Teilungsklage!

OGH vom 27.08.2008, 7 Ob 72/08a.

mfG
RA Michael Gruner

Robert Roth2
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Beitrag von Robert Roth2 » 24.08.2015, 21:13

Muss die Teilungsklage von beiden Besitzern bestätigt werden oder reicht es wenn ich eine teilungsklage veranlasse?

MG
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Beitrag von MG » 26.08.2015, 16:51

Wie der Name schon sagt, ist das eine Klage.

D.h., dass jeder Miteigentümer gegen den Willen des oder der weiteren Miteigentümer(s) die Aufteilung der Liegenschaft klagsweise verlangen kann.

Der Klage kann man (bis auf ganz wenige Ausnahmen, die natürlich vorab zu prüfen sind) auch nichts bzw. kaum etwas entgegen setzen und führt daher in fast allen Fällen zur zwangsweisen Aufteilung der Liegenschaft.

mfG
RA Michael Gruner
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