Hallo zusammen,
vor wenigen Tagen lernte ich vom Gerichtsvollzieher, dass auf meinen Namen hin eine Fahrnisexekution existiert, der eine unbeglichene Zahlungsaufforderung eines Versandhauses zugrunde liegt. (Der Beschluss liest: "Der im Anhang ersichtliche Antrag der betreibenden Partei auf neuerlichen Vollzug der Fahrnisexekution wird bewilligt.")
Anfänglich ging es dabei um ~550€, mittlerweile ist die Summe samt Zinsen und Rechtsgebühren auf über 1400€ angewachsen. Im Nachhinein erfuhr ich, dass es dabei um eine Bestelleung geht, die von meiner Mutter ohne mein Wissen an einem länger zurückliegenden Zeitpunkt getätigt wurde. Nachdem der Gerichtsvollzieher sie deshalb bereits vor über einem Jahr aufgesucht hatte (die Lieferadresse war ihre Wohnung, nicht meine), wurde die Aufforderung scheinbar ungelöst vergessen oder ignoriert.
Da sie nicht bereit ist, die Summe zu begleichen (in ihrer Naivität ist sie davon überzeugt, dass der Betrag letztendlich "ausgebucht" wird wenn über einen längeren Zeitraum nicht gezahlt werden kann), hat sie auf mein Drängen hin zumindest eingewilligt, diese auf ihren Namen zu überschreiben sofern das irgendwie möglich ist.
Nun hatte ich gehofft, mir könnte in dem Belang jemand weiterhelfen. Besteht denn irgendeine Möglichkeit, die Schulden rechtsmäßig auf sie übergehen zu lassen?
Ich bedanke mich im Voraus für jegliche Hilfe.
Schulden auf andere Person überschreiben / Fahrnixexekution
Vielen Dank für die Antwort.
Zur Schuldübernahme konnte ich nur genauere Informationen finden, die sich auf deutsches Recht beziehen:
Dem stimme ich natürlich zu, leider scheint es jedoch, als könne ich sie dazu nicht bewegenManannan hat geschrieben:Die einfachere Lösung wird jedoch sein, die Mutter bezahlt die Ware und die Kosten der Forderungsbetreibung.
Zur Schuldübernahme konnte ich nur genauere Informationen finden, die sich auf deutsches Recht beziehen:
Wüssten Sie vielleicht, wo ein entsprechendes Vertragsmuster zu finden ist bzw. allgemein, wie man dem Gläubiger das Thema optimalerweise entgegenbringt? (Auch: Ist das Exekutionsgericht oder die Rechtsabteilung des Versandhauses der Ansprechpartner?)Die Schuldübernahme erfolgt entweder durch Vertrag des Dritten mit dem Gläubiger (dann wird der bisherige Schuldner sofort frei) oder durch Vertrag zwischen dem Dritten und dem Schuldner, der der Genehmigung durch den Gläubiger bedarf.
Es reicht eine formlose schriftliche Erklärung Ihnen gegenüber, dass die Schuld übernommen wird. Der Gläubiger muss dieser Übernahme allerdings zustimmen (privative Schuldübernahme). Stimmt der Gläubiger zu, dann sind Sie aus der Haftung entlassen. Stimmt er nicht zu, dann kann er Ihre Mutter in Anspruch nehmen. Zahlt sie nicht, dann haften Sie weiterhin solidarisch (vgl § 1405 ff ABGB).
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