Entzug der Lenkberechtigung - Amtshaftungsklage?

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alles2
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Entzug der Lenkberechtigung - Amtshaftungsklage?

Beitrag von alles2 » 17.08.2015, 02:51

Hallo zusammen,

an einem Samstag im Jahre 2010/2011 bin ich beim Ladendiebstahl erwischt worden. Damals wurde mir zum Verhängnis, dass ich in der Vergangenheit bereits wegen Hehlerei verurteilt worden war, warum es sich ebenfalls um einen Vermögensdelikt handelt. Entsprechend voreingenommen wurde mit mir seitens der Polizei umgegangen. Man wollte mit der Brechstange aus der Sache mehr herausholen. Weitere Details erspare ich mir, weil es hier nichts zur Sache tut.
Auf jeden Fall durfte ich mir mitunter einige Gespräche anhören, auch ein Telefonat mit der Staatsanwaltschaft, bei dem man den Sachverhalt ziemlich überzogen hatte, um ihr Ziel zu erreichen. Dazu kam noch, dass ich den ganzen Tag nichts getrunken und gegessen hatte, und man mich verhungern und dehydrieren ließ. Weil ich mit der Situation überfordert war und ich auf keinen Anwalt auf Abruf zurückgreifen kann, machte ich irgendwann dicht und kooperierte nicht mehr. Verfassungsmäßig gung es mir dreckig.
Am späten Abend übergab man mich in das Polizeianhaltezentrum Linz, wo man mir erstmals was zum Trinken und Nahrungsmittel gab. Es dauerte nicht lange und mein Zustand stabilisierte sich wieder, was ich auch der dortigen Amtsärztin vermittelte. Nachdem ihrer Einschätzung nach der Verdacht einer Psychose nicht ausgeschlossen werden kann und die Haftfähigkeit geklärt werden musste, übergab man mich an die Landesnervenklinik Wagner-Jauregg. Und weil der Chefarzt Samstag Nacht nicht vor Ort war, musste bis Montag in der Früh gewartet werden, um eine Diagnose stellen zu können. Während des ganzen Aufenthalts bin ich nicht behandelt worden und nutzt die Zeit, um für eine Klausur zu Strebern.

Detail am Rande, am Sonntag kam der sachbearbeitende Polizist extra vorbei, um sich zu entschuldigen. Hatte ihn zuvor mehrmals mit seinen Verfehlungen konfrontiert, während er später (abseits seiner Kollegen) ein Einsehen gehabt hatte. Es mochte nichts an den Umständen geändert haben und fand auch keine Erwähnung in der Akte.

So, dann der besagte Montag, als es zu dem Gespräch mit dem Oberarzt kam. Ich legte die Geschehnisse dar und ließ dabei nicht aus, dass mir die Entschuldigung des Polizisten gut getan hat. Die Hauptdiagnose des Arztes lautete "Anpassungsstörung mit kurzer depressiver Reaktion". Keine Therapieempfehlung und medikamentös nichts indiziert. Zum Zeitpunkt der Entlassung bestehen keine UBG-Kriterien. Der erhobene Befund brachte ebenso nichts Belastendes zutage! Somit wurde ich entlassen...und kurz darauf von der Polizei eingefangen und in die Justizanstalt überstellt zu werden.

Es dauerte nicht lange, da erreichte mich während der Untersuchungshaft ein Brief vom Linzer Verkehrsamt mit der Aufforderung zur Beibringung eines amtsärztlichen Gutachtens binnen 2 Monaten ab Zustellung des Bescheides. Dabei war ich zum Tatzeitpunkt nicht mal mit dem Fahrzeug. unterwegs. Ich meine, man wirft einem auch nicht Alkoholabhängigkeit vor und droht ihm beispielsweise mit dem Entzug des Führerscheins, nur weil er einmal beim Wirten über den Promille-Grenzwert der StVG trinkt, ohne dass er danach mit einem Fahrzeug gefahren wäre.

Laut dem Schreiben sollte ich mich amtsärztlich untersuchen lassen und die zur Erstattung des ärztlichen Gutachtens erforderlichen Befunde erbringen. Außerdem heißt es im erlassenen Mandatsbescheid, ich würde eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Seltsam, die Diagnose Anpassungsstörung blablabla ist mir so oft untergekommen, gerade bei aufbrausenden Personen, und nie zog das derartige Konsequenzen nach sich, weil es nicht unter eine schwere psychische Krankheit fällt (§5 und 13 FSG-GV).

Ich erläuterte dem Verkehrsamt, dass der Aufenthalt in einem Spital über das Wochenende doch nicht Grund genug sein kann, um zu dieser Maßnahme zu greifen. Man solle sich auch den Arztbrief samt Befund (Diagnose) ansehen, wonach der Verdacht einer Psychose sich nicht bestätigt hat und ich haftfähig sei.
Danach erhielt ich einen Beschied, wonach die Entscheidung vollinhaltlich bestätigt wurde, ohne dass man auf meine Argumente eingegangen ist. Das kann doch nicht im Sinne des Rechtsstaates sein...wozu steht es dann einem frei, Rechtsmittel einzubringen, wenn ohnehin alles unkommentiert ignoriert wird oder man nur jene Punkte aufgreift, um es zu Lasten des Beschwerdeführers zu drehen oder einem sonst irgendein Schwachsinn einfällt, weil man sonst keine Argumentationsgrundlage hat. Da hätte ich es gleich bleiben lassen können!

Wie auch immer, ich wendete mich an den sozialen Dienst der JA Linz, damit dieser sich zur Vereinbarung eines Termins beim amtsärztlichen Dienst der Bundespolizeidirektion Linz in Verbindung setzt. Er konnte dem nicht nachgehen und ließ dem Verkehrsamt wissen:
Da ich mich in Untersuchungshaft befinde (eine Haftbestätigung wurde beigelegt, obwohl die von meiner Haft wussten), war ich bisher nicht in der Lage, ein amtsärztliches Gutachten einzuholen. So, und nun kommt's...während der Strafhaft ist es im Gegensatz zur U-Haft möglich, Ausgang zu erhalten, um einen gutachterlichen Termin wahrzunehmen. Auch ist dann die Kontaktaufnahme "nach draußen" erleichtert.

Glaubt irgendwer, das Verkehrsamt ist darauf eingegangen? Von wegen! Der darauffolgende Bescheid lies sich wie die vorherigen Bescheide auch, ohne dass die Umstände berücksichtigt wurden. Diesmal mit dem feinen Unterschied, dass ein Satz dick hervorgehoben wurde!

In weiterer Folge sollte ich den Lappen unverzüglich bei der BPD Linz abliefern, da ansonsten eine entsprechende Anzeige erstattet wird. Dem konnte ich aus bekannten Gründen nicht nachgehen, was eine Vollstreckungsverfügung mit der Verhängung einer Geldstrafe von 363 Euro zur Folge hatte. Zudem wurde angedroht, dass sich der Betrag auf das Doppelte erhöht, wenn ich den Schein nicht binnen 3 Tage ab Zustellung des Bescheides bei der Behörde abgebe. Bis zu dem Zeitpunkt begriff man anscheinend noch immer nicht, dass ich den Häfen nicht einfach so verlassen kann, wie ich lustig war.

Erst als man die Angelegenheit an das Strafamt weitergegeben hatte, damit die den geforderten Betrag über eine Strafverfügung einheben, zeigte man sich verständnisvoll und einsichtig. Zu ihnen drang durch, dass ich die Nicht-Befolgung der Aufforderungen weder absichtlich noch vorsätzlich begangen hatte, und man sah von der Geldstrafe ab.

Mit "meinem" Richter hatte ich die ganze Sache ebenfalls aufgearbeitet. Es löste bei ihm nur Kopfschütteln aus und stieß bei ihm auf Unverständnis.
Zu meiner Hauptverhandlung wurde auch die Amtsärztin vorgeladen, von der das ja alles ausging. Gegenüber dem Richter beschwichtigte sie ihre frühere Wahrnehmung, sodass dieser zu dem Schluss kam, ich weise eine überdurchschnittliche Intelligenz auf, aber keine Zeichen einer psychischen Erkrankung.

Wie ich dann aus der Haft entlassen wurde, hatte ich irgendwann den persönlichen Kontakt zu Chef des Verkehrsamtes gesucht. Dieser meinte, dass man mich selbst während der Haft zum Amtsarzt hätte ausführen MÜSSEN und er könne es nicht glauben, dass es daran gescheitert ist, weil ich nicht konnte. Dabei kennt der das Schreiben der Justizanstalt! Der eine sagt so, der andere so...das kann's ja wohl nicht sein. Vor allem nicht, dass ich nun für dieses Misshelligen tief ins leere Börserl greifen kann.

Warum dieses Thema nach all den Jahren wieder aktuell ist, findet Ihr in meinem Beitrag mit dem Titel "Mindestsicherung - besondere soziale Lage gegeben?".

Mittlerweile war ich bei der Arbeiterkammer vorstellig und die hat mich zu einer Amtshaftungsklage gegen die Republik oder Justizanstalt geraten. Nachdem die aber für Privatrecht oder Zivilrecht nicht zuständig seien, können sie mir nicht helfen.

Wo seht Ihr einen Ansatzpunkt und zu welchen Schritt könnt Ihr mir raten?

Vielen Dank schon mal für Eure Mühe!

Liebe Grüße,
alles



Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 17.08.2015, 11:52

U-Haft für einen Ladendiebstahl??? Sehr dubios.

Und welchen Schaden?

alles2
Beiträge: 3297
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Beitrag von alles2 » 18.08.2015, 02:54

Bitte nehme es mir nicht übel, wenn ich darauf nicht näher eingehen möchte.
Das ist genau der Punkte, wo ich erwähnt hatte, dass es peinlich für mich werden könnte.

Wenn ich mich mit dem Vorgefallenen wieder beschäftige (und es wird aufgerollt), werde ich es bei Zeiten definitiv hier posten!

Aber bis dahin ist es für diese Sache nicht relevant.
Wesentlich ist die Schilderung, wie es zu dem Spitalsaufenthalt kam. Dass ich in U-Haft war. Und die Angelegenheit rund um das Verkehrsamt !

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