Vertretung vor Gericht

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?pia
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Vertretung vor Gericht

Beitrag von ?pia » 03.08.2015, 09:17

Liebe Alle,

ich habe nur eine sehr kurze für mich aber dennoch wichtige Frage: mein Bruder hat mich gebeten ihn vor Gericht zu vertreten. Da ich hab Familienangehörige bin ist dies ja möglich. Nun zu meiner Frage: kann diese Vertretung irgendwelche negativen Konsequenzen für mich nach sich ziehen? Sei es zum Beispiel, dass ich über den Sachverhalt von meinem Bruder nicht genau aufgeklärt worden bin oder nicht auf alle Fragen des Gerichts antworten kann?

Muss ich vor Gericht außerdem einen Grund angeben, warum mein Bruder nicht selber zur Verhandlung erschienen ist?

Ich überlege eventuell Jus zu studieren, daher würde ich auch noch gern wissen, ob sich diese Vertretung irgendwie auf mein Studium od. auf meinen Berufswunsch auswirken könnte (da mir vl negative Konsequenzen drohen)?

Liebe Grüße
P.



Manannan
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Beitrag von Manannan » 04.08.2015, 20:11

Wenn Sie uns jetzt auch noch sagen würden, in welcher Angelegenheit Sie Ihren Bruder vertreten sollen, dann macht das die Sache schon wesentlich einfacher. Das wird er Ihnen doch gesagt haben und Sie werden sich sicher auch die Vorladung haben zeigen lassen?

MG
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Beitrag von MG » 10.08.2015, 09:09

Vor allem würde man dann auch klären können, ob es gesetzlich überhaupt möglich ist, dass Sie vor Gericht für Ihren Bruder einschreiten...

Googletipp: "Anwaltspflicht"

mfG
RA Michael Gruner

alles2
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Beitrag von alles2 » 15.08.2015, 18:19

Stichwort Befangenheit sollte man auch nicht außer Acht lassen! Daher kenne ich keinen Fall, bei der sich die Partei komplett durch einen Angehörigen vertreten lassen konnte. Bei deliktsfähigen Jugendlichen ab 14 Jahren kann sich dieser eine Vertrauensperson mitnehmen!
Grob gesagt, in kleineren Fällen vor Bezirksgerichten können gesetzliche Vertreter eingesetzt werden. Dies sind allerdings die Eltern und nicht der Bruder! Können die dem Verfahren nicht beistehen, muss unbedingt ein Verteidiger beigegeben werden!

Außer der Bruder hat irgendwie mit einer geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung zu leben und ihm fehlen die Einsichts- und Urteilsfähigkeit, dann kann ein nächster Angehöriger die Vertretung übernehmen. Soweit ich weiß, wären das wieder die Eltern oder Lebenspartner. Das ganze Prozedere ist nicht ganz ohne und bedarf der Befugnis eines Notares.

Es ist nun mal im Interesse der Rechtspflege und dient zur Wahrung der Rechte, wenn der Angeklagte anwesend ist.

Sollte es hypothetischer Natur wirklich dazu kommen, dass du ihn ohne seine Anwesenheit vertreten kannst, hast du nichts zu befürchten, solange du nichts dazu dichtest und Fragen aussetzt, auf die du keine Antwort hast.
Auf das Studium hätte es auch keine Auswirkungen, denn es liegt allein in der Hand des Richters (oder dem Gerichtsvorsteher), ob du als Vertreter geeignet erscheinst. Unterlaufen da Fehler, ist es nicht deine Schuld. Außer du hast die Vortäuschung unter Angaben falscher Tatsachen erwirkt (z.B. sich als Rechtsanwalt ausgeben)!

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