Immobilienkaufvertrag Vollmacht

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Harald Wurm
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Immobilienkaufvertrag Vollmacht

Beitrag von Harald Wurm » 31.07.2015, 02:33

Guten Tag allerseits!

Ich sah neulich in einem von einem Rechtsanwalt "X" erstellten Immobilienkaufvertrag folgende Klausel:


Die Vertragsteile erteilen Rechtsanwalt "X" Vollmacht zur Abänderung und Ergänzung dieses Vertrages, insbesondere auch zur Verfassung und Abänderung der Aufsandungserklärung. Diese Vollmacht ermächtigt Rechtsanwalt "X" auch dazu mit sich selbst zu kontrahieren. Diese Vollmacht ist bis zur Verbücherung dieses Vertrages und Herstellung der vereinbarten Rechtstellung der Vertragsteile undwiderruflich und wird durch den Tod eines Vollmachtgebers nicht aufgehoben.


Meine diesbezügliche Frage wäre, ob diese Vollmacht aus der Sicht sowohl des Käufers als auch des Verkäufers unbedenklich ist. Ich sollte auch noch erwähnen, daß der Rechtsanwalt vertragsgemäß als Treuhänder für beide Parteien agiert. Ich möchte "X" keine unlauteren Absichten unterstellen, aber für mich als juristischen Laien klingt diese Formulierung ziemlich weitreichend, zumal keine Zweckbindung der Vollmacht erwähnt wird. Zumindest verstehe ich den Nebensatz "insbesondere auch zur Verfassung und Abänderung der Aufsandungserklärung" nicht als einschränkend. (Würde diese Klausel dem Rechtsanwalt zum Beispiel eine nachträgliche Kaufpreisänderung erlauben?)

Vielen Dank für etwaige Meinungen und Hinweise.



MG
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Beitrag von MG » 10.08.2015, 09:05

Sie müssen zwischen "KÖNNEN" und "DÜRFEN" unterscheiden. Mit der Vollmacht kann der Vertragserrichter vieles bis "alles", aber dürfen tut er natürlich nur das, was mit den Parteien vereinbart ist, bzw. zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages notwendig oder nützlich ist.

Die Vollmacht ist absolut üblich.

mfG
RA Michael Gruner

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