Befristeten Mietvertrag vor 1 Jahr Kündigungsfrist kündigen?

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Mario Ma
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Befristeten Mietvertrag vor 1 Jahr Kündigungsfrist kündigen?

Beitrag von Mario Ma » 08.07.2015, 19:19

Hallo!

Ich bin Mieter einer Altbauwohnung aus Wien, mit einem befristeten Mietvertrag auf 3 Jahre (Standardvertrag).

Man kann nun ja bereits nach 1 Jahr kündigen unter Einhaltung der 3 Monatigen Frist, das ist mir bekannt.

Ich habe den Vertrag vor kurzem abgeschlossen und muss jetzt beruflich in ein anderen Bundesland ziehen, was ich vorher leider nicht ahnen konnte.

Ich habe von einem JUS Studenten gehört das es ein Urteil des OGH gibt das der Mieter mit einer Frist von 3 Monaten raus kann aus dem Mietvertrag ohne das eine Jahr abzuwarten.
Ist da was dran, wie gehe ich da vor?

Würde mich über Antworten sehr freuen, mit Nachmietersuche und Vermieter einigen möchte ich nicht eingehen hier im Forum, mir geht's es rein um dieses OGH Urteil ob es da eine Chance gibt raus zu kommen aus dem Vertrag?
Habe dazu auf der OGH Seite nichts gefunden, vielleicht kann mir jemand hier weiterhelfen, würde mich sehr freuen!

Vielen Dank im Voraus!

mfg, Mario Mayr



Mario Ma
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Beitrag von Mario Ma » 08.07.2015, 20:15

Muss noch dazu sagen, bin seit 6 Jahren in der Wohnung und dieses OGH Urteil soll irgendwie deswegen gelten weil das eine Jahr Kündigungsfrist schon durch die ersten Verträge "abgearbeitet" ist.

MG
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Beitrag von MG » 09.07.2015, 15:44

Die Textpassage des § 29 lautet hierzu:

2) Im Fall eines nach Abs. 1 Z 3 befristeten Haupt- oder Untermietvertrags über eine Wohnung hat der Mieter nach Ablauf eines Jahres der ursprünglich vereinbarten oder verlängerten Dauer des Mietverhältnisses das unverzichtbare und unbeschränkbare Recht, den Mietvertrag vor Ablauf der bedungenen Zeit jeweils zum Monatsletzten gerichtlich oder schriftlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu kündigen

Mario Ma
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Beitrag von Mario Ma » 09.07.2015, 18:21

Hallo!

Ok, Danke.

Das heißt auch bei einer Verlängerung muss man das Jahr abwarten, das wusste ich bereits, ist der Gesetzestext.

Aber es soll da ein OGH Urteil geben, der JUS Student war sich da ziemlich sicher dass man nach einer Verlängerung das Jahr nicht mehr abwarten muss.

Noch etwas: Ab wann spricht man von einer Verlängerung, sobald man für die selbe Wohnung einen neuen Vertrag abschließt oder muss "Verlängerung" fix im Vertrag angegeben sein?

Wäre toll wenn noch jemand bescheid weiß ob es dieses OGH Urteil gibt oder nicht.

Vielen Dank!

Mario Ma
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Beitrag von Mario Ma » 14.07.2015, 05:36

Weiß da keiner bescheid? :(

Mario Ma
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Beitrag von Mario Ma » 14.07.2015, 20:16

@MG

heißt das dass nach der Verlängerung (ein neuer Vertrag ist auch gleichzeitig eine Verlängerung?) wieder die Frist von dem einen Jahr von vorne beginnt?

mfg, Mario

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