Rummelplatz vorm Schlafzimmer

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Mirabella
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Registriert: 13.07.2015, 12:29

Rummelplatz vorm Schlafzimmer

Beitrag von Mirabella » 13.07.2015, 12:45

Heute musste ich mit Schrecken feststellen, dass das jährliche Weinfest im Ort expandiert hat und zwar bis vor mein Schlafzimmer, welches bedauerlicherweise im EG auf der Straßenseite liegt. Genau dort werden gerade die Vergnügungsgerätschaften aufgebaut (Autodrom und Co).
Geht das einfach so? Ich bin mit meinen Nerven recht blank, wenn ich an die nächsten 2 Wochen Dauer-Lärmbeschallung denke, ganz abgesehen von dem Eingriff in meine Privatsphäre, wenn die Besucher vermehrt vor meinem Fenster rumlungern.

Gibts da nicht sowas wie Anrainerschutz? Ist es wirklich legitim mir sowas quasi ins Schlafzimmer zu stellen und ich kann nichts dagegen tun???



BetterToCallSaul
Beiträge: 36
Registriert: 13.02.2015, 08:57

Beitrag von BetterToCallSaul » 13.07.2015, 12:55

Reden sie doch mal mit ihrer BH

Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 14.07.2015, 14:08

Veranstaltungswesen fällt in die Länderkompetenz (Art 15 Abs 3 B-VG).
Aus welchem Bundesland kommen Sie?

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