Beschwerde oder Berufung

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Eigenbau
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Beschwerde oder Berufung

Beitrag von Eigenbau » 06.06.2015, 14:59

Ich erlaube mir nachstehende Frage zu stellen und ersuche um Antworten:

Ich habe gestern, Freitag auf Grund eines Antrages, welchen in bei der Magistratsdirektion der Stadt Wien gestellt habe, einen abschlägigen Bescheid erhalten.

In der Rechtsmittelbelehrung ist angeführt, dass ich gegen diesen Bescheid BESCHWERDE an das Verwaltungsgericht Wien erheben kann.

Warum eine BESCHWERDE, wäre es nicht richtig BERUFUNG gegen den Bescheid.

Dieses "Schriftstück" ist schriftlich bei der Magistratsdirektion der Stadt Wien, einzubringen.

Warum ist dieses schriftlich an die MD der Stadt Wien zu schicken und nicht an das Verwaltungsgericht ?

Wie hat dann die 1. Seite auszusehen - Deckblatt:

Etwa so ?

Oberste Zeile Briefkopf des Absenders

danach die Behörde wie
Verwaltungsgericht

Berufungswerber:

vertreten durch:

wegen:


Berufung oder Beschwerde

Bitte entsprechende Antworten - recht herzlichen Dank
Eigenbau



Martin2208
Beiträge: 5
Registriert: 04.02.2015, 15:18

Beitrag von Martin2208 » 08.06.2015, 20:44

Guten Abend,

Verwaltungsakte einer Behörde sind seither (1.1.2014) unmittelbar mit Beschwerde an das Verwaltungsgericht zu bekämpfen.

Eine Ausnahme bildet der eigene Wirkungsbereich der Gemeinden (z.B. örtl. Baupolizei), wo von einem Entfall des administrativen Instanzenzuges (Berufung an Gemeinderat) grundsätzlich Abstand genommen wird. Dieser zweistufiger Instanzenzug kann aber gesetzlich ausgeschlossen werden gem. Art. 118(4) B-VG

Ihnen steht daher das Rechtsmittel der Bescheidbeschwerde gem. 130 (1) Z1 iVm 132 (1) Z1 B-VG an das LVwG zu. Die Beschwerde ist bei der belangten Behörde einzubringen, die den Bescheid erlassen hat gem. § 3 (2) Z1 VwGVG (siehe auch §§ 9, 12 leg cit).

lg

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