Steuer/Gewerbefrage Fotografie

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Kunibert
Beiträge: 2
Registriert: 25.05.2015, 21:23

Steuer/Gewerbefrage Fotografie

Beitrag von Kunibert » 25.05.2015, 21:41

Guten Tag!
Ich, Schüler (16), fotografiere seit einigen Jahren Hobbymäßig.
Kürzlich ist eine Zahnarztpraxis auf meine Website aufmerksam geworden und wollte mich für Mitarbeiterportraits und Interieur Aufnahmen engagieren.
Jedoch hätten sie eine Rechnung benötigt, da ich kein Gewerbe angemeldet habe konnte ich keine ausstellen und habe den Job nicht bekommen.

Ich wollte mich erkundigen wie ich nebenbei ein Gewerbe anmelden kann, was dies kostet und ob es überhaupt nötig ist.
Ich würde sicher (vorerst) auch unter dem Steuerfreibetrag 11.000€ jährlich bleiben.

Vielen Dank für alle Antworten.



MG
Beiträge: 1495
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Beitrag von MG » 26.05.2015, 17:43

Schlagworte: Minderjährig/Geschäftsfähig:

https://www.wko.at/Content.Node/Service ... ichen.html

...
https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/p ... ssetzungen

...
Voraussetzungen

Für Einzelunternehmer:
Staatsangehörigkeit: Österreich
EWR-Vertragsstaaten
Schweiz
Andere Drittstaaten: Aufenthaltsberechtigung

Eigenberechtigung: Vollendung des 18. Lebensjahres
Keine Gewerbeausschlussgründe (z.B. Finanzstrafdelikt, gerichtliche Verurteilung)
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Nachsicht vom Gewerbeausschluss erteilt werden

Kunibert
Beiträge: 2
Registriert: 25.05.2015, 21:23

Beitrag von Kunibert » 26.05.2015, 20:14

Ok, ich kann also kein Gewerbe anmelden.
Aber gibt es denn eine Möglichkeit wie ich mir legal (also ohne Schwarzarbeit etc.) mein Taschengeld mit Fotografie aufbessern kann?

Buena
Beiträge: 22
Registriert: 14.04.2015, 23:37

Beitrag von Buena » 30.05.2015, 17:12

Als "mündiger Minderjähriger" könnten Sie bei einem Fotografen/einer Fotografin arbeiten, dh einen Arbeitsvertrag abschließen (§ 171 ABGB, nur bei einem Lehrvertrag würden Sie die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters benötigen).

Das würde allerdings bedeuten, dass Sie zumindest nach Kollektivvertrag (falls es einen für dieses Gewerbe gibt) entlohnt werden müssten und auch sonst alle arbeitsrechtlichen Vorschriften einzuhalten wären. Wenn es nur um ein Projekt geht, wäre ja auch eine befristete Anstellung zB für ein paar Wochen nicht verboten (Anfang und Ende sollten aber genau festgelegt werden!).

Würden Sie allerdings immer wieder für "Projekte" ein befristetes Arbeitsverhältnis eingehen, würde es voraussichtlich ein Problem wegen dieses so genannten Kettendienstvertrags geben.

Denkbar wäre es ja auch, dass Sie eine solche Anstellung als Ferialjob machen könnten. Eine Alternative könnte auch ein Ferialpraktikum sein. Diesfalls wäre man rechtlich auf der sicheren Seite, wenn man Ihnen ein Entgelt in der Höhe eines Lehrlingsentgelts (im ersten Lehrjahr, falls es Ihr erstes Praktikum wäre) zahlt. Unentgeltliche Praktika sind nicht samt und sonders verboten, aber es wären einige rechtliche Vorgaben einzuhalten (insb dass man Ihnen keine ArbeitsPFLICHT auferlegt uä).

Abzuraten wäre von Werkverträgen oder freien Dienstverträgen mit einem Fotostudio. Solche Verträge werden aber "freien" Mitarbeiter/innen aller Art ganz gerne angeboten.

Aber dann wären Sie erst recht wieder im Gewerbe, dh bräuchten quasi als "Subunternehmer" einen eigenen Gewerbeschein. Außer Sie würden wirklich nur ein einziges Projekt (zB den Auftrag von der Zahnarztpraxis) in dieser Zusammenarbeit machen, denn dann fehlt es an der Regelmäßigkeit, die die Gewerbeordnung voraussetzt. Doch das müsste so gestaltet sein, dass man aus den Umständen keine Wiederholungsabsicht schließen kann und so die Tätigkeit nicht als gewerbsmäßig gilt (§ 1 Abs 1 und 4 GewO). Die GewO ist hier streng und Sie haben ganz recht, dass Sie "Schwarzarbeit" in jeder Form vermeiden wollen!


All die genannten Varianten haben den Nachteil, dass Sie das Honorar für Ihre Aufträge/Projekte nicht selbst vereinbaren und erhalten können, sondern das Fotostudio, für das Sie arbeiten würden. Aber vielleicht ist trotzdem eine der genannten Varianten für Sie von Interesse!

Jedenfalls weiterhin viel Freude und Erfolg bei der Ausübung Ihres schönen Hobbys :)

BatLB
Beiträge: 68
Registriert: 01.06.2013, 22:28

Beitrag von BatLB » 01.06.2015, 10:02

Alternativ könnten ihre Eltern ein Gewerbe anmelden. Ist dies nicht möglich ? Als Mitarbeiter könnte Sie dann tätig werden.

Buena
Beiträge: 22
Registriert: 14.04.2015, 23:37

Beitrag von Buena » 02.06.2015, 11:49

Ja, das wäre auch eine Möglichkeit, allerdings gebe ich zu bedenken, dass Sie auch bei einer Anstellung im Gewerbebetrieb Ihrer Eltern als Arbeitnehmer (oder Praktikant) zu beschäftigen, zu entlohnen und bei der Sozialversicherung anzumelden wären. (Zwar gäbe es ein paar Sonderregeln für mitarbeitende Kinder, aber ich weiß jetzt nicht, wie groß die Vereinfachung wirklich wäre). Auch wäre zu prüfen, ob Fotografie ein freies Gewerbe ist, ansonsten muss man wohl auch da allerhand Vorgaben einhalten.
Vielleicht bin ich etwas übervorsichtig/ überkritisch, aber mir erscheint der Aufwand doch etwas hoch.

BatLB
Beiträge: 68
Registriert: 01.06.2013, 22:28

Beitrag von BatLB » 03.06.2015, 09:46

Der Aufwand ist keinesfalls zu hoch, wenn der Schüler mit 16 Jahren bereits seinen zukünftigen Wunschberuf ausüben möchte. Man sollte halt abwägen ob es sich hier um ein Kindheitshobby handelt oder man dies tatsächlich als eigene Berufung sieht. Berufserfahrung kann man nicht früh genug sammeln in einer Welt, in der man sich frisch ausgebildete Fachkräfte mit 4 Jahren Berufserfahrung wünscht.

Buena
Beiträge: 22
Registriert: 14.04.2015, 23:37

Beitrag von Buena » 04.06.2015, 17:07

Auch ich halte es für sehr wichtig und erstrebenswert, die eigenen Talente und Neigungen beruflich zu nutzen, keine Frage! Und wenn die Eltern des jungen Mannes selber Unternehmer sind, die mit den rechtlichen Vorgaben der Selbständigkeit vertraut sind, wird das in der Tat kein Problem sein.

Doch wenn sie keine unternehmerische Erfahrung haben, werden sie an den bürokratischen Hürden wohl erst mal nur verzweifeln. Wer kann schon ohne Hilfe eines Steuerberaters einen Arbeitnehmer richtig abrechnen? Schon die Steuererklärung ist bei selbständigen Einkünften eine echte Herausforderung!

Noch dazu wäre man auf die Eltern angewiesen und müssste sie womöglich bei jeder Entscheidung mitbestimmen lassen.

Da kann man schon abwägen, ob man nicht lieber noch die zwei Jahre wartet und dann alles selber so organisiert, wie man es für richtig hält (und damit auch lernt, mit diesen juristischen Vorgaben der Selbständigkeit umzugehen). Bis dahin kann man ja auch die Zeit nützen, um eigene kreative Projekte umzusetzen, an Wettbewerben teilzunehmen und noch ganz ohne Zwang zum Geldverdienen Erfahrung zu sammeln.

Ich denke, die Argumente liegen nun auf dem Tisch und wir können Kunibert die Entscheidung nicht abnehmen :wink:

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot], Google [Bot] und 40 Gäste