Manipulation,Drohungen,Erschwerung des Kontaktrechts der KM

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Crispy2
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Manipulation,Drohungen,Erschwerung des Kontaktrechts der KM

Beitrag von Crispy2 » 15.05.2015, 22:38

Meine Situation in Kürze:
KM und ich sind seit 2012 geschiedene und haben eine gemeinsame 4 jährige Tochter. Es besteht gemeinsame Obsorge, der Hauptwohnsitz unserer Tochter ist bei der Mutter.

Seit nunmehr einem Jahr erzählt mir meine Tochter, dass sie von der Mutter bei Fehlverhalten geschlagen würde (Videogespräch aufgezeichnet). Die KM hatte bei einem Gespräch beim Jugendamt vor ca. Einem Jahr auch bestätigt, dass sie die damals 3 Jährige in ihr Zimmer einsperrt.
Im September zog nun meine Ex-Frau 350 km von mir weg, was einen regelmäßigen Kontakt zu meiner Tochter ungemein erschwert. Zunächst sah noch alles einigermaßen machbar aus und sie unterstützte zwar den Kontakt nicht, aber sabotierte ihn auch nicht. Wir hatten eine kreative Regelung meines Kontaktes vereinbart, nachdem meine Tochter jeweils 3 Wochen bei der Mutter und dann 1 Woche bei mir verbringt (lange Anreise). Meine Tochter hatte schon immer einen engen Kontakt zu mir und zeigte bis jetzt nie Probleme bei unserer Handhabung.

Damit ist es nun vorbei. Kontaktzeiten werden von der KM willkürlich verschoben, der im Dezember besprochene Plan wird nach ihrem Gutdünken bei jedem Besuch verändert. Seit neuestem manipuliert sie auch meine Tochter, redet ihr ein, dass meine Beschäftigung und die meiner Partnerin keinen Wert haben.

Da ich mit meiner Tochter das Thema Gewalt aufgearbeitet habe, um ihr bewusst zu machen, dass sie NIEMAND schlagen dürfe, teilte sie das auch ihrer Mutter mit. Nun wirft mir meine Ex-Frau vor ich würde unserer Tochter irgendwelche Dinge einreden. Sie droht mit Kontaktentzug, Jugendamt, Kinderepsychologen und und und

Trotz vielen Versuchen meinerseits ein klärendesGespräch über unsere verfahrene Situation zu führen lehnt die KM dies grundsätzlich ab, kommt es mal zu einem Telefonat, dann schreit sie, verliert die Beherrschung, wird hysterisch und das vor meiner Tochter, die durch diese unverständliche Reaktion ihrer Mutter natürlich verstört wird.

Seit neuestem sabotiert sie nun auch unseren Telefonkontakt. Dauerten die Gespräche mit meiner Tochter bis dato zwischen 30-40 Minuten werde ich nun mit einem "Hallo" und der eingetrichterten Aussage "ich will bei Mama wohnen" abgespeist und die Mutter nimmt nach 1 Minute das Handy wieder an sich und legt auf.

Ich möchte nun auf diese Situation reagieren. Am liebsten möchte ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht meiner Tochter auf mich übertragen, da ich meine Tochter nicht in einem gewalttätigen, manipulativen, rachsüchtigen Haushalt aufwachsen lassen möchte und ich als angehender Lehrer ihr ein besseres und stabileres Umfeld geben könnte. Wie hoch stehen die Chancen dies bei Gericht durchzusetzen? Was kann gemacht werden um generell die Situation zu verbessern?

Es gäbe noch unzählige weitere Kleinigkeiten, die ein genaueres Bild zeichnen könnten, die hier allerdings den Rahmen sprengen würden.



BetterToCallSaul
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Beitrag von BetterToCallSaul » 19.05.2015, 10:52

suchen sie sich einen Anwalt der was kann halt

adriana miliz
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Beitrag von adriana miliz » 19.05.2015, 11:27

Mein mann ist in der gleichen Situation mit der ex..
Einfach so darf sie nicht wegziehen!! Da sie ja beide die obsorge haben, haben sie als Vater das recht hier Nein zu sagen..sie ist ohne ihr Einverständnis weggezogen und rechtlich darf sie dies nicht ohne ihr Einverständnis. .
Ich werde raten vor Gericht dies einzufordern bzw. Um geregeltes kontaktrecht !! Paragraf 187 zb
Wenn ihnen vom Gericht kontaktrecht zugesprochen wird ( was ich auch stark annehme)
Muss sie sich daran halten,denn wenn nicht bekommt sie dann eine beugestrafe und muss geldzahlen bzw laut Gesetz kann sie durch Nichteinhaltung 1 Jahr ins Gefängnis.
Bitte kümmern sie sich rasch darum denn je mehr zeit sie sich lassen desto mehr kann sie ihre Tochter manipulieren.
Tipp: Anwälte nie alleine machen lassen sondern sagen was sie wollen ( Bitte klagen sie kontaktrecht ein, bitte prüfen Sie da sie ohne mein Einverständnis weggezogen ist,etc..)
Sonst lassen sich Anwälte ewig Zeit und machen kontraproduktive sachen ( nach 7 Anwälten spreche ich aus erfahrung)
Wenn man zu ihnen sagt nein das stimmt nicht..nicht aufhören nachzuforschen
Anwälte und Richter kennen nicht alle Paragrafen! !!
Im Google selber forschen Paragrafen denn hab ich auch gemacht und viel mehr Erfolg dadurch erzielt..!!!
Alles gute bei fragen ûber Vorgehensweisen schreiben Sie mir ruhig!
Bin weit erfahrener als jeder Anwalt oder ahnungsloser richter

adriana miliz
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Beitrag von adriana miliz » 19.05.2015, 11:37

Zusatz: sie darf die kontaktieren nicht verschieben!! Sonst bekommt sie die beugestrafe
Auch Jugendamt anrufen..
Wenn sie in Wien wohnen mag. Katharina braun im 1090 Wien ist eine Anwältin die gut arbeitet sie macht auch viel mit den Medien.

BetterToCallSaul
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Beitrag von BetterToCallSaul » 20.05.2015, 08:07

@Adriana

Ihre Aussage mit "erfahrener" als jeder Anwalt hat sie bereits disqualifiziert

Eigenbau
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Besuchsrecht und dergleichen

Beitrag von Eigenbau » 20.05.2015, 18:39

Hinsichtlich Ihrer Situation kann ich Ihnen folgenden Rat geben:

1. Sollten Sie keinesfalls auf Ratschläge gewisser "Beitragsverfasser" eingehen, welche glauben klüger als ALLE Rechtsanwälte und Richter, welche als ahnungslos dargestellt werden hören.

In Ihrem Fall ist es wichtig zu wissen, dass ein Obsorgeverfahren zu welchem ein Besuchsrecht mit dem Kind gehört ein Außerstreitverfahren sind. Bei diesem Verfahren ist KEINE Anwaltspflicht, d.h. Sie können de facto selbst Anträge an das Gericht stellen.

In diesem Fall ist es besonders wichtig, dass man sich mit der Materie auskennt, denn sonst begeht man Fehler, welche nur schwer auszumerzen sind.

Sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen, so möchte ich Ihnen zu keinen namentlichen Anwälten raten, sondern sich einen FREI wählen, welche mit der Materie Scheidungsrecht und Obsorge beschäftigen bzw. deren Spezialgebiet ist. Sie können sich dazu an die Rechtsanwaltskammer wenden bzw. im Internet nach Rechtsanwälten mit diesem Spezialgebiet suchen.

Auf jeden Fall sollten Sie unverzüglich das AJF (Jugendamt) verständigen und auf diese Problematik hinweisen.

Wenn Sie sich keinen Anwalt nehmen, sollten Sie jedenfalls bei dem für Sie zuständigen Gericht zuerst an einem Amtstag persönlich vorsprechen und dem Richter - welcher für Sie zuständig ist, richtet sich nach Anfangsbuchstaben im Alphabet - Ihre Lage schildern.

Bei diesem können Sie dann gleich einen Besuchsrechtsantrag und auch die alleinige Obsorge beantragen.

Hinsichtlich des Antrages auf alleinige Obsorge ist es aber für Sie unbedingt notwendig wichtige Gründe dem Gericht darzulegen, welche Sie auch beweisen können und Sie dürfen keineswegs vergessen, dass sämtliche Beschlüsse IMMER das Kindeswohl im Vordergrund haben.

Sollte also das Kindeswohl bei der Mutter in Gefahr sein, so ist dies ein "begründeter" Antrag - wichtig ist "immer" das Kindeswohl in den Vordergrund stellen.

Wenn das Besuchsrecht durch die KM immer wieder - durch Ausreden oder dergleichen "verschoben, abgesagt oder ähnliches" werden, so stellt dies auch eine Kindeswohlgefährdung dar, da ein Kontakt der Minderjährigen zu BEIDEN Elternteilen für deren physischen und psychischen Entwicklung wichtig sind. Eine Verhinderung des Besuchsrechtes stellt dadurch das Kindeswohl in Gefahr.

Darüber gibt es unzählige Bestätigungen durch Kinderpsychologen, welche Sie auch im Internet nachlesen können.

Wichtig und der 1. Schritt sollte die Verständigung des AJF sein und Vorsprache bei Gericht.

Gerne können Sie mich über das Forum kontaktieren und genauer Fragen stellen, welche ich dann gerne ausführlich beantworte.

MfG
Eigenbau

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