Erbschafts- Schenkungssteuer

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Eigenbau
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Erbschafts- Schenkungssteuer

Beitrag von Eigenbau » 09.04.2015, 14:04

Da ich unbedingt VOR der Steuerreform, welche ab 1. Jänner 2016 in Kraft tritt, mein Haus - Wert ca. 200.000,-- bis 250.000,-- meinen Kindern "schenken" möchte, erlaube ich mir nachfolgende Fragen zu stellen:

Ist es richtig, dass auf jeden Fall die Grunderwerbssteuer in der Höhe von dem 3-fachen Wert des Einheitswertbescheides - von diesem 2 % - an das Finanzamt zu bezahlen ist.

Wie verhält es sich mit der sogenannten Schenkungssteuer?

Weiters möchte ich sowohl für mich bzw. meine Lebensgefährtin ein ständiges lebenslanges Wohnrecht bis zum jeweiligen Tode haben. Muss dies notariell festgehalten und im Grundbuch eingetragen sein, oder genügt ein Vertrag mit Zeugen den meine Kinder unterfertigen.

Wer ist für den sogenannten Schenkungsvertrag zuständig - Notar, Rechtsanwalt ?

Wirkt sich, da durch die Schenkung meine Kinder quasi Eigentümer eines Hauses sind, bei einer jeweiligen Wohnungssuche für sie aus?

Die Wohnbauförderung ist bereits vollständig an die Gemeinde Wien zurückbezahlt worden.

Bitte um Stellungnahmen und eventuellen Tipps.

Danke



BetterToCallSaul
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Beitrag von BetterToCallSaul » 10.04.2015, 09:47

Grunderwerbssteuer müssen sie immer bezahlen
Das werden Sie nicht vermeiden können

MG
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Beitrag von MG » 10.04.2015, 10:42

Die Grunderwerbsteuer wäre in Ihrem Fall 2% vom dreifachen EW, weiters wären 1% vom dreifachen EW an Eintragungsgebühr zu bezahlen.

Vertrag kann RA oder Notar abwickeln. Hinsichtlich der Kosten empfehle ich Ihnen vorweg detaillierte "all inkl." Honorarangebote einzuholen.

Zu überlegen wäre, ob nicht SIE sich das Wohnrecht einräumen lassen sollten und allenfalls ein Veräußerungs- und Belastungsverbot einräumen lassen (dieses geht im Grundbuch nur zu Ihren Gunsten), damit die Geschenknehmer das Objekt zu Ihren Lebzeiten ohne Ihre Zustimmung nicht verkaufen oder belasten können. Damit wäre dann auch das Problem der "Wohnungssuche" (ich gehe davon aus, dass Sie Gemeindewohnungen, geförderte Wohnungen etc. meinen) gelöst.

Schenkungssteuer gibt es seit Jahren nicht mehr!

mfG
RA Michael Gruner
gruner@grupo.at

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