Guten Tag!
Ich hoffe jemand kann mir hier helfen.
Das Problem stellt sich wie folgt dar:
Der Schmutzwasserkanal meines Nachbarn verläuft über das Grundstück auf dem ich das Haus vor über 10 Jahren gekauft habe. Dies war auch bekannt und stellte bisher auch nie ein Problem dar. Heute bekam ich einen "netten" Anruf meines Nachbars der mir mitgeteilt hat, dass der Kanal bereits 2mal verstopft war und er die Reinigung gerufen hat. Diese hat das Problem auch jedes mal gelöst nur ist es nun erneut aufgetreten.
Daher vermutet er das sich etwas im Kanal gesetzt oder so hat und dadurch ständig ein Problem auftreten wird.
Er verlangt:
1. das ich die Rechnungen der bisherigen Reinigungsaktionen übernehme
2. das ich eine Kamerafirma zu meinen Kosten beauftrage die den genauen Schaden feststellt.
3. die vorhandenen Probleme zu meinen Kosten beheben lasse.
Wie sieht das rechtlich aus, hat er das Recht dies zu fordern?
Vielen Dank für eure kompetente Hilfeleistung. Solltet ihr meinen ist Zivilrechtsache, daher entscheidet ein Richter, wie würdet ihr die Chancen einschätzen.
Kanal d. Nachbarn läuft über Grund, rechtl. Status?
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Wenn es sich um einen öffentlichen Kanal handelt, dann liegt die Zuständigkeit bei der Gemeinde.
Bei einem privaten Kanal müsste eine entsprechende Vereinbarung (Servitutsvertrag) vorliegen, dass diese über Ihr Grundstück geführt werden darf. Falls im Grundbuch nicht eingetragen, dann verlangen Sie vom Nachbarn diesen Vertrag.
Die Forderungen des Nachbarn sind nur dann gerechtfertigt, wenn ein solcher Servitutsvertrag besteht und Sie die Verstopfung bzw Zerstörung schuldhaft (vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig) verursacht haben.
Ich weise aber darauf hin, dass die Bauordnungen in den jeweiligen Ländern auch solche Duldungspflichten vorsehen können. Hier erkundigen Sie sich am besten bei der Gemeinde.
Bei einem privaten Kanal müsste eine entsprechende Vereinbarung (Servitutsvertrag) vorliegen, dass diese über Ihr Grundstück geführt werden darf. Falls im Grundbuch nicht eingetragen, dann verlangen Sie vom Nachbarn diesen Vertrag.
Die Forderungen des Nachbarn sind nur dann gerechtfertigt, wenn ein solcher Servitutsvertrag besteht und Sie die Verstopfung bzw Zerstörung schuldhaft (vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig) verursacht haben.
Ich weise aber darauf hin, dass die Bauordnungen in den jeweiligen Ländern auch solche Duldungspflichten vorsehen können. Hier erkundigen Sie sich am besten bei der Gemeinde.
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Alles klar! und vielen dank für die Antwort. entsprechende Vereinbarung (Servitutsvertrag) liegt nicht vor. Allerdings besteht der private Kanal schon seit vielen Jahren und führt auf meinem Grund auch in den öffentlichen Kanal.
Ich werde abklären ob so eine Duldungspflicht vorliegt. Wenn ja, was würde das bedeuten?
Ich werde abklären ob so eine Duldungspflicht vorliegt. Wenn ja, was würde das bedeuten?
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