CHF Libor

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danunt
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CHF Libor

Beitrag von danunt » 03.03.2015, 14:33

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich habe Heute meinen nächsten Kontoauszug meines Frankenkredites erhalten!

Nun ist es ja so dass der 3Monats Libor CHF aktuell bei -0,9% liegt,
(meine Vertrag lautet 3Monats Libor CHF +1,25% Aufschlag)

Die Bank rechnet jetzt aber nicht - 0,9% + Aufschlag, sondern 0% + Aufschlag, sie gibt mir also die Negativzinsen nicht weiter!!

Es handelt sich bei mir um einen Unternehmerkredit, ist das Zulässig!!!


Danke



g.juergen
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Beitrag von g.juergen » 04.03.2015, 11:04

Hallo danunt,

bei einigen meiner Nachbarn ist aktuell das gleiche "Problem" aufgetaucht, fast alle haben von der jeweiligen Bank ein Informationsschreiben bekommen dass im Falle von Negativzinsen es zu keiner Auszahlung kommt. Bei einem Kreditinstitut hat der Banker unter vorgehaltener Hand verlautbart, dass es schon intensive Gespräche mit dem Konsumentenschutz gibt, und hier vielleicht noch eine Bombe platzt. Wie auch immer, ist glaube ich trotzdem sehr individuell je nach Vertrag zu bewerten. Ich hab noch einen Bericht darüber gefunden ...

http://diepresse.com/home/meingeld/4658 ... ativzinsen

bg

danunt
Beiträge: 33
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Beitrag von danunt » 04.03.2015, 11:47

Hallo Juergen, Danke für die Antwort!!

Ich erwarte mir ja auch keine Auszahlung, denn der Aufschlag übersteigt ja noch den Negativzins, und sollte der Negativzins weiter in minus drehen als der Aufschlag, dann erwarte ich mir auch keine Auszahlung.

Ich bin auch der Meinung dass bei null Schluß sein sollte.
Aber in meinem Fall wir der Libor einfach mit 0% Angesetzt plus der vereinbarte Aufschlag dazugezählt.(dies ist meiner Meinung nach nicht rechtens, siehe Beispiel unten)


Konkret bedeutet dies in punkto Negativzinsen bei Frankenkrediten folgendes: Solange der Negativzins im Indikator nicht den Aufschlag kompensiert, verringern die Negativzinsen einfach den Indikator. Beispiel: 3-Monats-CHF-Libor -1,0% und Aufschlag 1,25 %, dann sinkt der Kreditzins auf 0,25%. Beiträgt hingegen der 3-Monats-CHF-Libor -2,5%, dann wird die Bank bei 0% Kreditzinsen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Grenze ziehen können.

g.juergen
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Beitrag von g.juergen » 05.03.2015, 10:01

Hallo danunt,

ich hab noch einmal einen Nachtrag in Form eines Berichtes, siehe link.

http://www.boerse-express.com/pages/1529422/fullstory

Auszug daraus:

Konsumentenschutz. Der VKI prangert das Vorgehen der Banken an. „Nach § 6 Abs 1 Z 5 KSchG ist für eine Änderung von Zinsen Voraussetzung, dass das zweiseitig gestaltet ist. Ich kann nicht eine Zinsanpassungsklausel gestalten, in dem ich nur zugunsten der Bank eine Untergrenze einziehe. Zweiseitig wäre das Einziehen einer Unter- aber auch einer Obergrenze.”, sagt VKI-Chefjurist

Warum kann es deiner Meinung nach zu keiner Auszahlung (Gutschrift) kommen wenn die Zinsen (LIF+Aufschlag) negativ sind?


Bg
Jürgen

danunt
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Beitrag von danunt » 05.03.2015, 17:39

Weil ich glaube mich eErinnern zu könne dass es ein OHG Urteil gibt wonach eine Bank mindestens 0,00001 Prozent berechnen kann.

Dein eingestellter Bericht trifft aber auf mich nicht zu da ich einen Unternehmerkredit habe und kein Konsument bin!!

Aber da ich Einzelunternehmer bin und mit meinen gesamten Vermögen hafte, finde ich das nicht richtig, Einzelunternehmen sollten wie Konsumenten behandelt werden!!!

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