Hallo.
Ich habe eine kurze Frage zu Zahlungsbefehlen.
Angenommen, eine Person habe in Österreich einen Hauptwohnsitz und mehrere Nebenwohnsitze eingetragen. Eine Firma schickt nun einen Zahlungsbefehl an einen Nebenwohnsitz. Nun müsste binnen 4 Wochen Einspruch erhoben werden, sonst wird der gültig.
Angnommen, die Person ist mehr als 4 Wochen nicht mehr am Nebenwohnsitz gewesen. Ist der Zahlungsbefehl damit gültig?
Allgemein gefragt: Muss der Zahlungsbefehl an die Hauptadresse geschickt werden oder kann der auch an eine Nebenadresse geschickt werden und ist trotzdem gültig?
Zahlungsbefehl: Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz?
Der Gläubiger wird bei der Meldebehörde eine Meldeauskunft einholen und der Zahlungsbefehl wird dann vom Gericht an diese Adresse zugesandt.
Werden Sie dort nicht angetroffen, dann wird dieser hinterlegt und zwei Wochen zur Abholung bereitgehalten. Das Dokument (Zahlungsbefehl) gilt damit als zugestellt (vgl § 17 ZustellG).
Werden Sie dort nicht angetroffen, dann wird dieser hinterlegt und zwei Wochen zur Abholung bereitgehalten. Das Dokument (Zahlungsbefehl) gilt damit als zugestellt (vgl § 17 ZustellG).
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 38 Gäste